In einem Schreiben an den CEO der bpostgroup, Chris Peeters, übermittelte Paasch die offizielle Stellungnahme der Sprachenkommission. Diese stellt klar: Die aktuelle Sprachauswahl der App – sie ist lediglich auf Französisch, Niederländisch und Englisch verfügbar – verstößt gegen die geltenden Sprachengesetze im Bereich der Verwaltung. Als zentrale Dienststelle unterliegt bpost diesen gesetzlichen Vorgaben.
„Das Unternehmen muss die Möglichkeit bieten, dass für seine gesamte App auch ‚Deutsch‘ ausgewählt werden kann“, heißt es wörtlich in der Einschätzung der Kommission. Besonders problematisch sei die Entscheidung von bpost, künftig keine Benachrichtigungen mehr in Papierform zu hinterlassen. Damit würden deutschsprachige Nutzerinnen und Nutzer faktisch von einem zentralen Service ausgeschlossen.
Paasch fordert deshalb „erneut und mit Nachdruck“, dass bpost „umgehend Schritte einleitet“, um eine vollständige deutsche Sprachversion der App zur Verfügung zu stellen. Ein Zögern könne ernsthafte Konsequenzen haben. „Zur Vermeidung weiterführender juristischer Schritte ist ein zeitnahes und konstruktives Handeln notwendig“, betont der Ministerpräsident in seinem Schreiben an die Unternehmensleitung.
Dabei gehe es um weit mehr als eine symbolische Geste. „Es geht hier nicht nur um eine Frage der Fairness, sondern um die Einhaltung von geltendem Recht. Eine föderale Dienstleistung darf keine Bevölkerungsgruppe ausschließen – weder digital noch analog“, so Paasch.
Eine Kopie des Schreibens wurde auch an die föderale Ministerin für öffentliche Unternehmen, Vanessa Matz, weitergeleitet. (red/calü)

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