Deshalb empfiehlt das Planbüro, sich mit dem Thema zu befassen, „da die Maßnahme langfristig das Gegenteil von dem bewirken könnte, was sie eigentlich bewirken soll“, wie es am Montag hieß. Die Kosten der Maßnahme sind nicht unerheblich, da sie sich bis 2023 auf 1,6 Milliarden Euro beliefen.
Der Beschäftigungsbonus ist eine Maßnahme, die im Jahr 2000 mit dem Ziel eingeführt wurde, die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und den niedrigsten Nettolöhnen zu vergrößern. Er sollte auch ein Mittel bei der Armutsbekämpfung sein. Konkret beinhaltet er eine Senkung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge auf Niedriglöhne und wirkt sich daher weder auf die Lohnkosten für Arbeitgeber noch auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Der Beschäftigungsbonus folgt der Inflation und wird gegebenenfalls jährlich indexiert.
Das Planbüro hat anhand von drei Kriterien bewertet, ob die Maßnahme einen Anreiz zum Verbleib im Erwerbsleben bietet, ob sie sich auf das Arbeitsvolumen der anspruchsberechtigten Personen auswirkt und ob sie sich auf die Entwicklung der Bruttolöhne der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer auswirkt. Dies alles auf der Grundlage von Kohorten aus der Zeit, als die Maßnahme eingeführt und umgesetzt wurde, da sich in der Zwischenzeit bis auf einer deutlichen Erhöhung der Ermäßigungen für die niedrigsten Löhne, die seit vergangenes Jahr gewährt wird, kaum etwas geändert hat. Laut Planbüro hat die Maßnahme eine positive Wirkung auf die Bindung an einen Arbeitgeber. Personen, die Anspruch auf den Beschäftigungsbonus haben, behielten eher ihren Job. In Bezug auf die Erhöhung des Arbeitsvolumens hält sich der erhoffte Effekt eher in Grenzen. Teilzeitbeschäftigte hätten die Maßnahme nicht offensiv genutzt, um ihre Stundenzahl zu erhöhen, so das Planbüro. Ein Grund dafür könnte das unzureichende Wissen über den Beschäftigungsbonus sein.
Das Planbüro empfiehlt jedenfalls eine neue Untersuchung, um die Auswirkungen zu erfassen, die die im Jahr 2023 erfolgte Anpassung des Systems auf Niedriglöhne erfasst.
Solch eine Bewertung könnte auch die Kosten der Maßnahme untersuchen, um Nutzen und Kosten in einem Zeitraum gegenüberzustellen, in dem sich die Maßnahme in der Reifephase befindet. Eine Evaluierung im Nachhinein erfordere jedoch eine gewisse zeitliche Distanz und könnte demnach erst in einigen Jahren vorgenommen werden, so die Schlussfolgerung des föderalen Planbüros. (um/belga)

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