Wie in der DG die Inspektion für Tagesmütter abläuft

<p>„Die Sichtweise auf das Thema Schutz des Kindeswohls und Inspektionen in der Kinderbetreuung hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert», schreibt DG-Ministerin Lydia Klinkenberg.</p>
„Die Sichtweise auf das Thema Schutz des Kindeswohls und Inspektionen in der Kinderbetreuung hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert», schreibt DG-Ministerin Lydia Klinkenberg. | Illustration: picture alliance/dpa

Ministerin Lydia Klinkenberg verweist auf die von der Regierung bestellten Inspektoren, die die Aufsicht hätten. Diese könnten auch durch einen von der Regierung bezeichneten Sachverständigen unterstützt werden.

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Kommentare

  • Mag sein dass die Inspektionen des ZKB das materielle Kindeswohl (angemessene Räumlichkeiten, Brandschutz) gewährleisten, aber ich kann mir schlicht und ergreifend nicht vorstellen, wie ein Betreuungsschlüssel von 6:1 dem sozialen Kindeswohl zuträglich sein kann. Warum wird die Empfehlung der Fachleute, dass ein Betreuer maximal drei Kleinkinder betreuen sollte, hartnäckig ignoriert? Bei anderen Themen wird die Regierung doch nicht müde, Experten, Gutachter etc. anzuführen und beizeiten teuer zu bezahlen.

  • Die Frage des Betreuungsschlüssels in der Kleinkindbetreuung wurde im PDG in den letzten Monaten lang und breit diskutiert und es ist keinesfalls so, wie Herr Schmitz unterstellt, dass die Regierung der DG Empfehlungen von Fachleuten „hartnäckig ignoriert“. Auch der 1:3 Schlüssel entspringt wohl eher seiner Wolkenkuckucksheim-Fantasie in der die uneingeschränkte individuelle Freiheit herrscht und Fünftaktmotoren durch die Städte knattern.

    In der Antwort von Ministerin Klinkenberg auf eine schriftliche Frage von Frau Pauels zum Thema Betreuungsschlüssel antwortete Frau Klinkenberg u.a.:

    „Der Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland zeigt, dass dort je nach Bundesland ein anderer Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten Anwendung findet, dieser liegt in den alten Bundesländern meist tiefer (rund 1:4, altersabhängig) als in den neuen Bundesländern (rund 1:6). Südtirol wendet einen Betreuungsschlüssel von 1:5 an, das Groß-herzogtum Luxemburg einen Betreuungsschlüssel von 1:6. Flandern hat in den kollektiven Strukturen einen Betreuungsschlüssel von bis zu 1:9, während in der Wallonie bis zu fünf Kinder bei einer Tagesmutter gleichzeitig betreut werden können.
    Das RZKB hat sich gemeinsam mit der AHS dem internationalen Netzwerk „OMEP“ (Organisation Mondiale de l'Education Préscolaire) angeschlossen und Empfehlungen für die frühkindliche Bildung ausgearbeitet. Diese wurde mir am 1. Dezember 2023 vorgestellt. Eine der zahlreichen Empfehlungen sieht in der Kinderbetreuung einen Betreuungsschlüssel von 1:5 vor.
    Generell steht die Regierung einer Herabsenkung des Betreuungsschlüssels positiv gegenüber. Dies setzt aber auch voraus, dass es mit Blick auf die Wartelisten ein ausreichendes Platzangebot sowie ausreichend Kinderbetreuer/Kinderbegleiter gibt, um dies zu ermöglichen. Durch die Aufwertung des Berufsbilds als Kinderbetreuer gehen wir davon aus, dass zeitnah neue Betreuungsplätze geschaffen werden können, die mittelfristig diese Anpassung möglich machen werden.“

    https://pdg.be/desktopdefault.aspx/tabid-5093/8772_read-72354/8772_page-10/

    Mal wieder nichts anderes als undifferenziertes Wahlkampfgetöse von Herrn Schmitz. Womöglich mit dem Ergebnis, seine (ihm angeblich von GE und BRF bescheinigte) „Bedeutungslosigkeit“ zu zementieren.

  • Dr. Armin Schneider, Direktor des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) und Professor für Empirische Sozialforschung an der Hochschule Koblenz: "Die wissenschaftliche Empfehlung sagt, für eine gute Kita-Betreuung sollte sich eine Fachkraft um nicht mehr als drei Kinder kümmern."

    Quelle: https://www.swr.de/swr1/rp/programm/zu-wenig-personal-in-kitas-rheinland...

  • ...und ein Zitat von einem Professor soll nun allgemeingültige Normen heraufbeschwören, Herr Schmitz? Etwas schwach, die Quellenlage...

  • @Hezel

    Ich gehe mal davon aus, dass wenn Herr Schneider von 'wissenschaftlicher Empfehlung" spricht, es sich nicht um seine persönliche Meinung handelt, sondern er den "wissenschaftlichen Konsens" anführt, oder haben Sie, Herr Hezel, verlässliche Quellen, die anderes behaupten?

    Eigentlich bräuchte es keiner wissenschaftlichen Autorität, um einen Betreuungsschlüssel von 6:1 als den Bedürfnissen des Kleinkindes widerlaufend zu erkennen. Einschlägige Erfahrung als Mutter oder Vater reicht völlig aus.

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