Ministerin zum Fall Arlette Raxhon: „Wir können und dürfen nicht gegen die Verfassung verstoßen“

<p>DG-Ministerin Lydia Klinkenberg: „Bei allem Verständnis für die Situation der Tagesmutter und der Eltern kann ich keine Risiken eingehen, wenn es um die Sicherheit und den Schutz der uns anvertrauten Kinder geht.“</p>
DG-Ministerin Lydia Klinkenberg: „Bei allem Verständnis für die Situation der Tagesmutter und der Eltern kann ich keine Risiken eingehen, wenn es um die Sicherheit und den Schutz der uns anvertrauten Kinder geht.“ | Foto: David Hagemann


Frau Ministerin Klinkenberg, was sagen Sie zur Situation von Arlette Raxhon?

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Kommentare

  • In erster Linie liegt das Problem dabei, dass diese Tagesmutter seit 18 Jahren ihrer Tätigkeit in Moresnet nachgeht. Die Tagesmutter ist nicht erst im März umgezogen, sondern übt ihre Tätigkeit an diesem Ort, der jetzt auf einmal das Problem darstellt, seit 18 Jahren aus. Alle Dokumente, Verträge etc. dieser Tagesmutter laufen auf die Adresse in Moresnet. Allen Parteien ist dies bekannt. Die Tagesmutter hat in den 18 Jahren, die sie in Moresnet arbeitet ca. 80 Kinder aus der DG betreut. Diese Verträge zwischen rzkb und Familien, hätten demnach gar nicht zustande kommen dürfen.
    Bis zum 22.12.2023 hat Frau Raxhon noch Kinder aus der DG betreut. Am 22.12.2023 wurden die Eltern vom rzkw erst informiert, dass ab dem 2.1.2024 keine Betreuung mehr für ihre Kinder möglich ist. Somit hatten die Eltern weder eine Möglichkeit noch Zeit sich auf die bevorstehende Situation vorzubereiten. In dieser kurzen Zeit ist es unmöglich, eine neue Tagesmutter zu finden, die aktuell auch Mangelware sind. Diese Familien haben somit, seit dem 2.1.2024 keine Betreuung für ihre Kinder und haben keine langfristige Alternative genannt bekommen.
    Somit ist die Aussage, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten vollkommen falsch, denn die letzten 18 Jahre war dies kein Thema.
    Nun gibt es eventuell ! die Möglichkeit die Kinder für zwei Wochen anderweitig unterzubringen. Was ist mit den Kindern stehen diese und deren Schutz hier wirklich an erster Stelle?

  • Hallo Herr Schleck,

    Ihre Argumentation ist natürlich stichhaltig. Frau Raxhon ist jedoch nicht - wie Sie schreiben - erst im März 2023 nach Moresnet gezogen, sondern (wenn ich richtig verstanden habe) bereits vor 18 Jahren.
    Weil dies so ist und es in diesen 18 Jahren offensichtlich keinen Grund für die DG gab, diese Situation infrage zu stellen (und zu bereinigen) ist die jetzige Entwicklung nicht nur bedauerlich, sondern m.E. auch für die Tagesmutter und die betroffenen Eltern nicht akzeptabel.
    Es gibt auch den juristischen Begriff des „Gewohnheitsrechts“, auf dass man sich ggf. berufen kann und sollte.

    Sich auf die Verfassung und juristische Vorgaben zu berufen ist selbstverständlich legitim, nein, notwendig. Wie sollte dieses höchst komplizierte Staatsgefüge auch sonst funktionieren? Dies sollte jedoch kein Hindernis sein, eine pragmatische Lösung zu finden. Dazu müssen natürlich alle Parteien bereit sein.

    Als vor mehr als 5 Jahren die Standortmarke „Ostbelgien“ geschaffen wurde, hat die Regierung der DG die umliegenden Gemeinden, die gemeinhin mit Ostbelgien assoziiert wurden, eingeladen, sich unter das „ostbelgische Dach“ zu begeben. Gleichzeitig und im Widerspruch dazu und zu allen Verfassungsartikeln wurde jede Gelegenheit genutzt, die Einrichtungen und Institutionen der Deutschsprachigen Gemeinschaft umzubenennen und begriffliche Tatsachen zu schaffen. Mit einigem „Erfolg“.

    Auf der einen Seite ostbelgische Offenheit und auf der anderen Seite Rückzug in die deutschsprachigen Grenzen. Stilblüten wie „Ostbelgische Regierung“, „Ostbelgisches Ministerium“ und „Ostbelgien - Sitz des Ministerpräsidenten“ zeugen davon, wie wenig die Verfassung maßgeblich ist, wenn es darum geht, politische Profilierungsprojekte - koste es was es wolle!!! - umzusetzen.

    Dies ist nicht nur widersprüchlich und inkohärent, sondern fördert bedauerlicherweise auch Politikverdrossenheit.

  • Einer der Nachteile bei dem Sammeln der Kompetenzen.
    Danach schreien, wir finden nicht genügend Tagesmütter.

  • Da es etwas kompliziert ist, dasselbe Thema unter zwei Artikeln gleichzeitig zu diskutieren, schlage ich vor, es hier unter dem letzten weiterzuverfolgen, zumal es ja vorrangig um die Verantwortung der zuständigen Ministerin gehen sollte.
    Was man aus den verschiedenen Puzzlestücken rekonstruieren kann, ist unter Vorbehalt Folgendes:

    Frau X. (der Name tut nichts zur Sache) arbeitet 2 Jahre in Kelmis als Tagesmutter, unter der Aufsicht des RZKB und wird bezahlt durch dieses Zentrum, dessen Finanzen aus Mitteln der DG (Ministerium für Bildung, Forschung und Erziehung), aus Gemeindezuschüssen und aus Beiträgen der Eltern stammen.
    Dieses Ministerium führt auch die Aufsicht über die Arbeit des RZKB und ist weisungsbefugt.

    2005, nach zwei Jahren verlegt Frau X. ihren Wohnsitz und auch ihre Tätigkeit als Tagesmutter nach Moresnet, in eine wallonische Gemeinde, wo die DG keine Zuständigkeit hat.
    Frau X. meldet selbstverständlich diesen Ortswechsel an das RZKB, das keinerlei Einwände erhebt und Frau X. noch 18 Jahre lang weiter als Vertragspartnerin in ihrer Kartei (und auf ihrem Webportal) führt… und selbstverständlich auch finanziell entlohnt.
    Auch wurden dort bei Frau X. Inspektionen durch das RZKB durchgeführt, was zwar völlig illegal war, Frau X. aber in dem guten Glauben beließ, mit der Gesetzgebung in Ordnung zu sein.
    (Aber eigentlich hätte sie auch zum Teil durch das ONE der FG anerkannt, entlohnt und auch kontrolliert werden müssen: „Die betreuten Kinder kamen vornehmlich aus der DG…“ Vornehmlich, aber nicht ausschließlich! Wie sieht es denn damit aus?)

    Plötzlich, im März 2023, stellt irgendjemand überrascht fest, dass da dann doch mit der Beschäftigung von Frau X. etwas nicht koscher ist, und die Ministerin teilt der Betreffenden das „in einem persönlichen Gespräch“ mit, unternimmt aber weiter nichts, um dieser illegalen Tätigkeit ein Ende zu setzen, sondern lässt sie als „Zwischenlösung“ (!) weiterlaufen, bis dann kurz vor Weihnachten und dem 1. Januar 2024 (an dem das neue Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB eigentlich ZDGKB) die Rolle des RZKB übernimmt) urplötzlich ein Kündigungsschreiben an Frau X. abgeht und die betroffenen Eltern vor vollendete tatsachen gestellt werden.

    Ob eine solche Handlungsweise von der sonst so gerne für sich reklamierten Kompetenz (nicht im Sinne von Zuständigkeit, sondern von Sachverstand und Fähigkeit) des Ministeriums und seiner Leiterin zeugt, mag jeder(*) selbst beurteilen.
    Es lohnt sich, die Aussagen der Ministerin Satz für Satz daraufhin abzuklopfen. Auch vonwegen Verantwortung und so… (Siehe „Meine Politik“ auf der Website von Lydia Klinkenberg)

    (*) „Zur besseren Lesbarkeit… generell nur in der männlichen Form…“

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