Aus für Tagesmutter Arlette Raxhon löst Empörung aus

<p>Der Fall von Tagesmutter Arlette Raxhon (hier in ihrer Küche in Moresnet) sorgt weiterhin für viel Wirbel und dürfte schon bald auch das Parlament der DG beschäftigen.</p>
Der Fall von Tagesmutter Arlette Raxhon (hier in ihrer Küche in Moresnet) sorgt weiterhin für viel Wirbel und dürfte schon bald auch das Parlament der DG beschäftigen. | Foto: Christian Schmitz
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Kommentare

  • Wird inzwischen nur noch administriert seitens der DG-Institutionen statt sich dem Wohl der Kinder zu widmen ?
    Spielt es wirklich eine Rolle wenn eine sehr engagierte Tagesmutter ihren Wohnsitz ein paar Meter weiter verlegt ?
    Diese ganzen theoretischen Regelungen führen zu rein gar nichts.
    Ein wenig mehr praxisorientiert zu denken würde den betroffenen Eltern sicher einige Sorgen wegnehmen...

  • Wenn es um Standortmarketing geht, spielen territoriale Grenzen keine Rolle. Dann nennt sich die Deutschsprachige Gemeinschaft „Ostbelgien“, das geschichtlich immer mehr war, als die neun deutschsprachigen Gemeinden.
    Dann ist von ostbelgischer Regierung die Rede, von einem ostbelgischen Ministerium. Am Sitz des Ministerpräsidenten fehlt gar jeglicher Hinweis auf die Deutschsprachige Gemeinschaft, steht dort seit Jahren: „Ostbelgien - Sitz des Ministerpräsidenten“, ohne dass dies Juristen, Staatsrechtler oder auch nur Journalisten auf den Plan rufen würde.
    Den Eingang der Familienzulagenkasse der Deutschsprachigen Gemeinschaft am Kaperberg schmückt ein fettes hinterleuchtetes „Ostbelgien“. Einwohner aus dem ostbelgischen Moresnet oder Weismes würden hier wohl vergeblich vorstellig werden.

    Wenn es, wie in dem Artikel beschrieben, um das Anliegen von Menschen geht, zieht die DG sich wieder in die Grenzen ihrer 9 deutschsprachigen Gemeinden zurück.
    Dies mag juristisch begründbar sein. Vor dem Hintergrund ihres „ostbelgischen“ Etikettenschwindels, für den seit Jahren Unsummen in Werbung, Gadgets und Manpower fließen sind, ist dies nichts anderes als Heuchelei.

  • Man sollte den Spruch "Fragen Sie Google!" in "Fragen Sie Dieter Leonard" ändern. Er weiß einfach alles...

  • Verstehe ich das richtig, dass es hier um den Wohnort geht?

    Oder geht es am Ende doch um den Ort der Ausübung der Tätigkeit?

    Der Wohnort einer Person ist durch Gesetzte frei wählbar, der Ort der Ausübung einer Tätigkeit war schon immer eingeschränkt.

    Wenn ich in A wohne aber in der B eine Fläche miete, um dort aktiv zu sein, dann fällt die Tätigkeit in die Hoheit von B.

    Wenn ich meine Tätigkeit aber an meinem Wohnort verfolge, dann unter A.

    Wenn ich für Kunden in B etwas machen möchte, dann baue ich auch in B meine Einrichtung auf.

  • "Alle Kinder im Mittelpunkt
    Willkommen beim Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung in Ostbelgien
    Das RZKB vereint Kleinkind- und außerschulische Betreuung sowie Ferienbetreuung in einem Zentrum. Wir gründen, organisieren und begleiten Betreuungseinrichtungen in Ostbelgien für alle Kinder bis zum Ende der Primarschulzeit." (Webportal des RZKB)

    Unter der Beschreibung des Tagesmütterdienstes findet man eine Karte „Ostbelgiens“, auf der die einzelnen Gemeinden mit der jeweiligen Anzahl der Tagesmütter aufgeführt sind.
    Unter KELMIS liest man da u.a.: 1 Tagesmutter in Moresnet.
    Da fragt man sich doch:
    Ist Moresnet jetzt Teil der Gemeinde Kelmis?
    Ist Moresnet ein Teil der DG?
    Oder nur das Haus dieser Tagesmutter, so als eine Art Exklave?

    Auf der gesamten Homepage findet sich kein Hinweis auf die Deutschsprachige Gemeinschaft, sondern nur mehrmals das schwammige „Ostbelgien“.
    Das kann man dann wohl interpretieren, wie man will: die 9 Gemeinden, die 9 + Weismes und Malmedy, die 9 + W+M + die wallonischen „Randgemeinden“, wie sie aus „ostbelgischer Sicht gerne herablassend bezeichnet werden.

    PS. Kleine Randbemerkung für Freundinnen des Genderns:
    „Zur besseren Lesbarkeit werden auf dieser Internetseite personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur in der weiblichen Form angeführt, also z.B. 'Bürgerinnen' statt 'Bürger' oder 'Bürgerinnen und Bürger'. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.“
    So die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der letzte Satz war wohl nötig. Man hätte sonst wer weiß welche Vermutungen anstellen können…
    Aber warum dann doch noch von „Anerkennung als konventionierte(r) Tagesmutter(-vater)“ die Rede ist, fragt man sich dann doch etwas verwundert…

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8 Comments