Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der DG das „Vollstatut“ für konventionierte Tagesmütter mit allen Vorteilen eines Angestelltenvertrages. Endlich mehr Sicherheit und ein fester Lohn. Für Arlette Raxhon aber kein Grund zu feiern: Nach 20 Jahren als Tagesmutter hat sie im Zuge der Reform ihre Stelle verloren – weil sie in Moresnet wohnt, wenige Kilometer hinter der Sprachengrenze. Angebotene Alternativen kommen für sie nicht in Frage. Betroffene Eltern sind empört.
Kommentare
Bravo, Herr Schleck!
Damit sollte die Angelegenheit im Sinne der Tagesmutter und Kinder geklärt sein.
Es lebe… Ostbelgien, was immer man auch darunter, zu welchem Anlass und Zweck auch versteht. Verfassung hin, Verfassung her.
Für ein Kooperationsabkommen zwischen den deutsch- und französischsprachigen Gemeinschaften Belgiens für die Kleinkinderbetreuung
Bitte unterstütz uns mit eurer Unterschrift und teilt die Petition weiter...
https://chng.it/hhGg6LtVgZ
Eine Petition?
Warum nicht? Für eine Art "Lex Raxhon"? Oder soll das allgemein längs der Grenze zwischen DG und FG gelten? Mit Reziprozität? Nur für Tagesmütter? Wo liegt dann die Grenze? Soll das für alle "Randgemeinden" gelten?
Wie wird die Finanzierung und die Kontrolle geregelt, zumal, wenn, wie es wie hier in diesem Fall um Kinder aus zwei Sprachgemeinschaften bei derselben Betreuerin geht („vorwiegend“) bzw. gehen kann?
Fragen über Fragen, die, sich stellen, vorausgesetzt, das Prinzip der Territorialität kann außer Kraft gesetzt werden. Das alles wird sicher nicht im Handumdrehen zu klären sein.
Übrigens ist der Text dieser Aufforderung von Herrn Vanderheyden sehr manipulativ und appelliert an die Gefühle der potenziellen Unterzeichner, was auch in den anschließenden Meinungsäußerungen zum Ausdruck kommt.
Das Verhalten der Ministerin ist allerdings kritikwürdig und mutet sehr nach "Notbremse" an, nachdem ihr Ministerium und das RZKB diese illegale Situation jahrelang verschlafen haben.
Dass sie nun in ihrer Stellungnahme so tut, als trage sie als zuständige Ministerin da keinerlei Verantwortung, kann eigentlich nicht verwundern, Dabei ist sie seit 2020 im Amt.
Es hat anscheinend einen zweiten solchen Fall gegeben, der aber keinerlei Aufsehen erregt hat.
Wer ein wenig sucht, stößt in einem anderen Bereich auf eine ähnliche Situation: Unter „Ministerium der DG – Ostbelgien“ liest man: „Tagesstätte Am Garnstock - Die Beschäftigung von Personen mit einer Behinderung und die Integration von schwervermittelbaren Arbeitssuchenden im Rahmen der unten aufgeführten Beschäftigungsmöglichkeiten.“
Angeboten werden Pizzas, Brennholz und Transportmöglichkeiten.
Adresse: Route d’Eupen 191, 4837 Baelen
Also eindeutig in der Wallonie und also außerhalb der Zuständigkeit der DG. Wie wurden da die Fragen von Zulassung, Kontrolle und Finanzierung geregelt?
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8 Comments
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