Aus für Tagesmutter Arlette Raxhon löst Empörung aus

<p>Der Fall von Tagesmutter Arlette Raxhon (hier in ihrer Küche in Moresnet) sorgt weiterhin für viel Wirbel und dürfte schon bald auch das Parlament der DG beschäftigen.</p>
Der Fall von Tagesmutter Arlette Raxhon (hier in ihrer Küche in Moresnet) sorgt weiterhin für viel Wirbel und dürfte schon bald auch das Parlament der DG beschäftigen. | Foto: Christian Schmitz
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Kommentare

  • Bravo, Herr Schleck!
    Damit sollte die Angelegenheit im Sinne der Tagesmutter und Kinder geklärt sein.
    Es lebe… Ostbelgien, was immer man auch darunter, zu welchem Anlass und Zweck auch versteht. Verfassung hin, Verfassung her.

  • Für ein Kooperationsabkommen zwischen den deutsch- und französischsprachigen Gemeinschaften Belgiens für die Kleinkinderbetreuung

    Bitte unterstütz uns mit eurer Unterschrift und teilt die Petition weiter...

    https://chng.it/hhGg6LtVgZ

  • Eine Petition?
    Warum nicht? Für eine Art "Lex Raxhon"? Oder soll das allgemein längs der Grenze zwischen DG und FG gelten? Mit Reziprozität? Nur für Tagesmütter? Wo liegt dann die Grenze? Soll das für alle "Randgemeinden" gelten?
    Wie wird die Finanzierung und die Kontrolle geregelt, zumal, wenn, wie es wie hier in diesem Fall um Kinder aus zwei Sprachgemeinschaften bei derselben Betreuerin geht („vorwiegend“) bzw. gehen kann?
    Fragen über Fragen, die, sich stellen, vorausgesetzt, das Prinzip der Territorialität kann außer Kraft gesetzt werden. Das alles wird sicher nicht im Handumdrehen zu klären sein.

    Übrigens ist der Text dieser Aufforderung von Herrn Vanderheyden sehr manipulativ und appelliert an die Gefühle der potenziellen Unterzeichner, was auch in den anschließenden Meinungsäußerungen zum Ausdruck kommt.

    Das Verhalten der Ministerin ist allerdings kritikwürdig und mutet sehr nach "Notbremse" an, nachdem ihr Ministerium und das RZKB diese illegale Situation jahrelang verschlafen haben.
    Dass sie nun in ihrer Stellungnahme so tut, als trage sie als zuständige Ministerin da keinerlei Verantwortung, kann eigentlich nicht verwundern, Dabei ist sie seit 2020 im Amt.

    Es hat anscheinend einen zweiten solchen Fall gegeben, der aber keinerlei Aufsehen erregt hat.

    Wer ein wenig sucht, stößt in einem anderen Bereich auf eine ähnliche Situation: Unter „Ministerium der DG – Ostbelgien“ liest man: „Tagesstätte Am Garnstock - Die Beschäftigung von Personen mit einer Behinderung und die Integration von schwervermittelbaren Arbeitssuchenden im Rahmen der unten aufgeführten Beschäftigungsmöglichkeiten.“
    Angeboten werden Pizzas, Brennholz und Transportmöglichkeiten.
    Adresse: Route d’Eupen 191, 4837 Baelen
    Also eindeutig in der Wallonie und also außerhalb der Zuständigkeit der DG. Wie wurden da die Fragen von Zulassung, Kontrolle und Finanzierung geregelt?

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8 Comments