Appellationshof bestätigt Eupener Urteil: Es bleibt bei der Bewährungsstrafe für Dr. Joseph Meyer

<p>Appellationshof bestätigt Eupener Urteil: Es bleibt bei der Bewährungsstrafe für Dr. Joseph Meyer</p>
Illustrationsbild: dpa

Das Eupener Strafgericht hatte den St.Vither wegen Urkundenfälschung im Mai 2023 zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

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Kommentare

  • Auch wenn diese Urteilsbestätigung an dem gesellschaftsschädigenden Verhalten des für jede Verschwörungstheorie und jede prorussische Propaganda empfänglichen Herrn nichts ändert, stärkt es zumindest das Vertrauen in die belgische Justiz.

  • Wenn man die Sache aus der heutigen Sicht betrachtet, waren die Corona Einschränkungen völlig überzogen und mit nichts zu begründen. Außerdem das Masken tragen.. Wir müssen Vertrauen in der Justiz haben, doch muss man mit Erstaunen feststellen, dass sogar die Verfassung und Menschenrechte außer Kraft gesetzt wurde. Man hätte sich dort auch ein Eingreifen von der Justiz gewünscht.. Man kann bei den Wahlen dann sein Kreuz an den Richtigen geben

  • Was Dr. Meyer damals getan hat, muss nachwirkend als Zivilcourage gewertet werden.

  • „Es bleibt bei der Bewährungsstrafe für Dr. Joseph Meyer.“
    Dazu sei angemerkt, dass der Leser, der nur Titel liest und gleich weiterblättert, den Eindruck bekommen muss, dass Herr Meyer sozusagen straflos davongekommen sei. Das stimmt aber nicht, denn nur die Hälfte der Geldstrafe von 4.000 € wurde zur Bewährung ausgesetzt, die andere muss gezahlt werden.

    Zu den Behauptungen von Herrn Langer:
    -„ Wenn man die Sache aus der heutigen Sicht betrachtet,…“ Nun, nachher ist man immer schlauer. Nur mussten damals mitten in einer Pandemie Entscheidungen getroffen werden, ohne dass man deren Tragweite genau abschätzen konnte.
    Das kann man allerdings durchaus untersuchen, um eventuelle Konsequenzen für ähnliche Ereignisse in der Zukunft abzuleiten.

    -„…waren die Corona Einschränkungen völlig überzogen und mit nichts zu begründen. Außerdem das Masken tragen.“
    Woher hat der Herr Langer denn diese unwiderlegliche Erkenntnis? Könnte er da Näheres beibringen?

    -„... dass sogar die Verfassung und Menschenrechte außer Kraft gesetzt wurde. Man hätte sich dort auch ein Eingreifen von der Justiz gewünscht.“
    Welches „Eingreifen“ denn genau? Die Justiz kann nur auf Antrag tätig werden, was sie etwa beim „Pandemiegesetz“ vom 14. August 2021 auch getan hat. Vom belgischen Verfassungsgerichtshof, dem höchsten Rechtsprechungsorgan unseres Landes, wurde es in einer Entscheidung vom 2. März 2023 als verfassungskonform bestätigt.

  • Sehr geehrter Herr Schleck,

    Sie sind wohlmöglich in der beneidenswerten Lage, dass Sie persönlich noch nie von der belgischen Justiz aus Ihrer Sicht völlig zu Unrecht abgeurteilt wurden und Sie sich deswegen Ihren Glauben an die Rechtsstaatlichkeit bewahren konnten.

    Nicht alle hatten dieses Glück. Insofern ist Ihre herablassende Beurteilung gegenüber all jenen, die dieses Glück nicht hatten, zwar nachvollziehbar, aber dennoch völlig fehl am Plätze.

    Darüber hinaus zeugt Ihr scheinbar unerschütterliche Glaube an die Unfehlbarkeit der hohen Justiz von einem gerüttelt Maß an Naivität, von fehlender Lebenserfahrung oder mangelnder Vorstellungskraft.

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