Die aktuelle Tierschutzgesetzgebung der Wallonie schränkt zwar die Vermarktung von Hunden und Katzen an öffentlichen Orten ein – einschließlich Wochenmärkten –, Kaninchen, Hühner, Vögel oder Meerschweinchen können in der Wallonie aber weiterhin zw
Verkauf von Tieren auf Märkten: Anne Kelleter schlägt wallonieweites Verbot vor
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