Verfahren wegen Kinderporno-Besitz: Aussicht auf mildes Urteil

<p>Verfahren wegen Kinderporno-Besitz: Aussicht auf mildes Urteil</p>
Illustrationsbild: dpa

Bei der Sitzung des Strafgerichts in Eupen am Mittwoch waren die Anklagebehörde und der Rechtsbeistand des Angeklagten übereinstimmend der Meinung, dass es wichtig sei, die vielversprechende berufliche Zukunft des jungen Mannes nicht zu verbauen.

Deshalb wurde hüben wie drüben auf eine mit strengen Auflagen versehene Aussetzung der Urteilsverkündung plädiert.

Bereits als Zwölfjähriger sei er mit pornografischem Material in Kontakt geraten, ohne dabei gezielt nach Kinderpornografie gesucht zu haben. In der Folge habe er eine wahre „Porno-Sucht” entwickelt.

Die Hausdurchsuchung und die anschließenden Ermittlungen hatten so etwas wie eine heilsame Wirkung, unter anderem weil der reuige Angeklagte sich in psychologische Betreuung begab. Er habe sich damals in Chatrooms herumgetrieben, so der Angeklagte in der richterlichen Befragung, „weil ich verschlossen war. Inzwischen verstecke ich meine Homosexualität nicht mehr, fühle mich viel besser und werde auch von meiner Familie so akzeptiert”.

Sein Verteidiger zitierte aus Gutachten, wonach sein Mandant nie die Absicht gehabt hätte, jemandem zu schaden, und dass seine Porno-Sucht durchaus therapierfähig sei.

Das Urteil in dieser Angelegenheit wurde für den 13. Dezember angekündigt. (jph)

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