Aus aktuellem Anlass habe sich die Generalversammlung der Pensionskasse des PDG auf ihrer Sitzung am Montag „dringlichkeitshalber“ mit den Bestimmungen eines PDG-Beschlusses vom 25. Juni 1985 über die Pensionsregelung befasst, wie es am Dienstag in einer Pressemitteilung des DG-Parlamentes hieß.
Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 sei das Parlament dafür zuständig, die Pensionsregelung für die in den Ruhestand getretenen Parlaments- und Regierungsmitglieder der Deutschsprachigen Gemeinschaft festzulegen. „Zur Verwaltung und Auszahlung dieser Pensionen wurde die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) ‘Pensionskasse’ gegründet. Die Generalversammlung der Pensionskasse setzt sich aus den derzeitig im PDG tagenden Parlamentariern und den amtierenden Ministern der Regierung zusammen“, heißt es dazu wörtlich in der Pressemitteilung.
Im Rahmen der Beratungen habe die Generalversammlung zunächst festgestellt, dass der vorerwähnte Parlamentsbeschluss vom 25. Juni 1985 in Bezug auf die Kumulierung von Pensionen eine ähnliche Bestimmung enthält wie die von den anderen belgischen Parlamenten verabschiedeten Pensionsregelungen, heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Zum einen wurde demnach die Höchstgrenze aller Pensionen, die den pensionsberechtigten Parlamentariern und Ministern ausgezahlt werden darf, auf den Betrag festgesetzt, der allgemein als Obergrenze für gesetzliche Pensionen festgelegt wurde (der sogenannte „Wijninckx-Plafond“, zurzeit 7.813 Euro brutto im Monat). Zum anderen wurde laut Mitteilung jedoch festgehalten, dass maximal 20 Prozent der Pension, die das Parlament auszahlt, über dieser Höchstgrenze liegen darf.
„Nur einige wenige ehemalige Mandatare konnten kumulierte Pensionsanrechte geltend machen, die über Plafond liegen.“
„Aufgrund der Tatsache, dass die PDG-Mitglieder ihr parlamentarisches Mandat nebenberuflich ausüben, liegen die ihnen ausgezahlten parlamentarischen Pensionen weit unter dem vorerwähnten Wijninckx-Plafond. So beträgt der Pensionsanspruch eines ehemaligen Parlamentariers mit fünfjähriger Parlamentszugehörigkeit derzeit monatlich rund 140 Euro beziehungsweise 280 Euro brutto, falls er zusätzlich das Mandat eines Fraktions- oder Ausschussvorsitzenden wahrnimmt“, heißt es dazu in der Pressemitteilung.
Eine der Generalversammlung vorgelegte Überprüfung der von der Pensionskasse verwalteten Akten habe denn auch ergeben, „dass nur einige wenige ehemalige Mandatare, die über einen deutlich längeren Zeitraum hauptberuflich ein Amt als Parlamentspräsident oder Minister bekleidet haben, kumulierte Pensionsanrechte geltend machen konnten, die über dem Wijninckx-Plafond liegen“.
Obschon die vorerwähnte Sonderregelung „nachweislich nicht gegen geltendes Recht“ verstoße, habe in der Generalversammlung Einvernehmen darüber geherrscht, diese Sonderregelung abzuschaffen. Wie geht es weiter? Auf der nächsten Plenarsitzung im Mai soll ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden. (red/sc)

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