Zur Einordnung: Die DG ist seit dem 1. Januar 2000 für den Bereich Beschäftigung zuständig. Dies betrifft die private und öffentliche Arbeitsvermittlung, gewisse Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen.
„Keine Kavaliersdelikte“: PDG verabschiedet Bedingungen hinsichtlich Inspektionen in der Beschäftigung
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