Tennislehrer aus der DG wegen Vergewaltigung zu langjähriger Haftstrafe verurteilt

<p>Tennislehrer aus der DG wegen Vergewaltigung zu langjähriger Haftstrafe verurteilt</p>
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Kommentare

  • Zu einer ordnungsgemäßen und vollständigen Berichterstattung gehört, dass das Urteil berufungsfähig ist und daher noch nicht rechtskräftig.

  • Liebe Frau Bader,
    die Möglichkeit, Berufung einzulegen, gilt, anders als zum Beispiel in Deutschland, für alle Urteile der Gerichte Erster Instanz des Landes und damit auch für das Gericht Erster Instanz in Eupen.
    Daher wird das nicht bei jedem Urteil nochmals erwähnt.
    Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion
    Christian Schmitz, Chefredakteur

  • Lieber Herr Schmitz,
    in einem neuen Artikel von heute (18.01.) aufgrund eines Urteils gegen einen 21 jährigen vermeintlichen Vergewaltiger, erwähnt Herr Heck die Berufungsmöglichkeit. Dies ist auch absolut richtig, denn von objektivem Journalismus ist zu erwarten, dass dem Leser alle (entscheidenden) Fakten zur Meinungsbildung präsentiert werden. Und dazu gehört eben auch der wichtige Hinweis, dass ein Urteil - über welches berichtet wird - noch nicht rechtskräftig ist.
    Zumindest dieser Hinweis hätte hier erfolgen müssen.

  • Nun übertreiben Sie mal nicht, Frau Bader.
    In Belgien ist im Prinzip jedes Urteil "berufungsfähig", wie Sie das nennen.
    Ausnahme: Zivilrechtliche Entscheidungen vor einem Friedensgericht mit einem Streitwert unter 2.000 €.
    Auch gegen das Urteil eines Geschworenengerichtes ist keine Berufung möglich.

    Der Vollständigkeit halber hätte das GE aber dann auch noch erwähnen sollen, dass nach einem verlorenen Berufungsverfahren die Möglichkeit besteht, vor den Kassationshof zu ziehen, der aber nur über einen Formfehler oder eine unkorrekte Anwendung einer gesetzlichen Bestimmung urteilen kann, also nicht mehr zur Sache selbst.

    Gibt dieses oberste Gericht dem Kläger Recht, verweist es die Sache an ein anderes Berufungsgericht, wo dann das gesamte Verfahren neu aufgerollt wird, wogegen dann wieder vor den Kassationshof...

    N.B. Das Ganze ist natürlich ein wenig komplizierter, als es hier in ein paar Zeilen dargestellt werden kann.
    Auf die Schnelle gegoogelt: "Ihre Rechte als Opfer einer Straftat" ("Nationales Forum für eine Politik zu Gunsten von Opfern")
    Sehr ausführlich, aber lesbar mit vielen nützlichen Hinweisen.

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