Es sei daran erinnert, dass auch auf dem Gebiet der Polizeizone Eifel das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ganzjährig verboten bzw. genehmigungspflichtig ist.
Silvesterböller bleiben in der Eifel toleriert
Bereits abonniert?
Es sei daran erinnert, dass auch auf dem Gebiet der Polizeizone Eifel das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ganzjährig verboten bzw. genehmigungspflichtig ist.
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren