Silvesterböller bleiben in der Eifel toleriert

<p>Die fünf Eifelgemeinden halten an ihrer gemeinsamen Regelung fest, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht von 23.45 bis 1.30 Uhr nicht genehmigungspflichtig ist.</p>
Die fünf Eifelgemeinden halten an ihrer gemeinsamen Regelung fest, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht von 23.45 bis 1.30 Uhr nicht genehmigungspflichtig ist. | Fotos: dpa

Es sei daran erinnert, dass auch auf dem Gebiet der Polizeizone Eifel das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ganzjährig verboten bzw. genehmigungspflichtig ist.

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