RZKB-Reform: „Vollstatut“ für Tagesmütter soll ab 2024 möglich werden

<p>Der Dekretentwurf zur Umwandlung des RZKB soll dem Parlament im Frühjahr vorliegen, damit er noch vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden kann. Das Vollstatut für die Tagesmütter geht mit dem Einsetzen der neuen Einrichtung öffentlichen Interesses einher. „Alle involvierten Akteure setzen sich dafür ein, dass die neue Einrichtung am 1. Januar 2024 an den Start gehen kann“, sagt die Regierung der DG dazu.</p>
Der Dekretentwurf zur Umwandlung des RZKB soll dem Parlament im Frühjahr vorliegen, damit er noch vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden kann. Das Vollstatut für die Tagesmütter geht mit dem Einsetzen der neuen Einrichtung öffentlichen Interesses einher. „Alle involvierten Akteure setzen sich dafür ein, dass die neue Einrichtung am 1. Januar 2024 an den Start gehen kann“, sagt die Regierung der DG dazu. | Illustration: picture alliance / dpa

Die größte Reform in der Kinderbetreuung betrifft die Umwandlung des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB) von einer VoG in eine Einrichtung öffentlichen Interesses, an der zurzeit gearbeitet wird.

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