Die damit einhergehende verpflichtende Mindestgeldstrafe von 8.000 Euro wurde vom Richter zum Teil zur Bewährung ausgesetzt, unter anderem mit der Auflage sich regelmäßig Drogentests zu unterziehen.
Eupener Strafgericht: Drogensünder müssen regelmäßig zum Test
Bereits abonniert?


Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren