Urteil in Drogenverfahren am Eupener Strafgericht: Nur einer blieb ungeschoren

<p>Urteil in Drogenverfahren am Eupener Strafgericht: Nur einer blieb ungeschoren</p>
Illustrationsbild: dpa

Die strengste Strafe galt dem einzigen Angeklagten, der nicht zur Verhandlung erschienen war beziehungsweise sich nicht vertreten ließ: Er wurde zu einem Jahr Haft und 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab 9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment