Die strengste Strafe galt dem einzigen Angeklagten, der nicht zur Verhandlung erschienen war beziehungsweise sich nicht vertreten ließ: Er wurde zu einem Jahr Haft und 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Urteil in Drogenverfahren am Eupener Strafgericht: Nur einer blieb ungeschoren
Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab
9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren