Ihre DNA war auf „beweglichen Gegenständen“ in dem Fluchtauto sichergestellt worden, doch das Berufungsgericht war der Ansicht, dass dies nicht ausreiche, um den Angeklagten ihre Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen zweifelsfrei nachzuweisen. In erster Instanz waren sie zu sieben und acht Jahren Haft verurteilt worden.
Bei dem Sprengstoffanschlag auf den Geldautomaten in der Schulstraße in Eupen hatten die Täter rund 105.000 Euro erbeutet. (belga/sue)

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