„Gerechtigkeit darf nicht vom Einkommen abhängen“

<p>Der Zugang zu einem Rechtsbeistand soll in Belgien allen Menschen ermöglicht werden</p>
Der Zugang zu einem Rechtsbeistand soll in Belgien allen Menschen ermöglicht werden | Foto: imago

Der gleichberechtigte Zugang zum Rechtsschutz für jeden Bürger, unabhängig von seinen Mitteln und seiner Herkunft, sei ein Fundament des Rechtsstaats. Viele Menschen hätten jedoch eine Hemmschwelle, einen Anwalt um Hilfe zu bitten, so Van Quickenborne. In den letzten Jahren wurden die Einkommensgrenzen, die bestimmen, wer Anspruch auf einen Rechtsbeistand in zweiter Instanz oder auf einen Anwalt ohne Honorar hat, mehrfach angepasst. „Viele Menschen denken fälschlicherweise, dass man nur dann einen Pro-Deo-Anwalt beantragen kann, wenn man vor Gericht muss“, sagt Sofie Demeyer, Sprecherin von Advocaat.be gegenüber „De Morgen“. „Sie können aber auch für andere Angelegenheiten die kostenlose Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, z. B. für eine Rechtsberatung, die Einreichung einer Klage oder die Erstellung von Ratenzahlungen“, so Demeyer.

Im Gerichtsjahr 2020-2021 nahmen deutlich mehr Bürger einen Pro-Deo-Anwalt in Anspruch. Das Justizministerium hat rund 120 Millionen Euro als Honorare an Anwälte ausgezahlt, die im Rahmen von Pro-Deo-Arbeiten tätig waren. In über 274.000 Fällen wurde ein Pro-Deo-Anwalt angestellt, was einem Anstieg von über 26.000 Fällen oder neun Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Mit der weiteren Anhebung der Einkommensobergrenze im September 2022 und 2023 (auf 1.526 Euro für Alleinstehende und auf 1.817 Euro für Familien) und der Bindung an den Verbraucherpreisindex ist zu erwarten, dass noch mehr Rechtsanwälte jährlich pro bono angestellt werden. „Eine gute Sache“, konstatiert Van Quickenborne. „Gerechtigkeit darf nicht vom Einkommen abhängig sein.

In einem Rechtsstaat sollte jeder immer den gleichen Zugang zu einem Richter haben“. (kupo)

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