Bis auf Weiteres ist es dort untersagt, Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für folgende Zwecke zu verwenden: Reinigen mit Hochdruckreinigern oder Schläuchen, Tränken des Viehs, insofern andere Möglichkeiten bestehen, Befüllen von Schwimmbecken, Besprengen der Rasen- und Gartenanlagen sowie Reinigen von Fahrzeugen, Fassaden, Bürgersteigen und Einfahrten. Zuwiderhandlungen werden mit Polizeistrafen geahndet. (ab)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren