Der Leitfaden ermöglicht dem Grenzpendler Belgien-Deutschland praktische, verständlich aufbereitete Einblicke in die teils komplexe Materie der Sozialgesetzgebung beider Staaten. Die Broschüre kann dabei als übersichtlicher Einstieg in die Materie der grenzüberschreitenden Rechte und Pflichten oder aber als Nachschlagewerk bei spezifischen Fragen genutzt werden.
Welche Angaben muss mein Kündigungsschreiben beinhalten? Was passiert, wenn mein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist? Welche Unterlagen muss ich bei Arbeitsunfähigkeit einreichen und wer wird meine Arbeitsunfähigkeit kontrollieren? Welche Formeln des Mutterschaftsurlaubs gibt es in Deutschland und in Belgien und welches Land zahlt das Kindergeld?
Solche und ähnliche Fragen betreffen etwa 6.500 (Stand 2021) Pendler von Belgien nach Deutschland.
Hinzu kommen rund 660 geringfügig Beschäftigte sowie eine unbekannte Zahl von Selbstständigen, Beamten und Privatversicherten.
Aufgrund dieser großen Anzahl potenzieller Nutznießer haben sich die Experten der drei Partner erneut mit so unterschiedlichen Themenbereichen wie Arbeitsrecht oder Steuerwesen auseinandergesetzt und auch das System der Sozialen Sicherheit beleuchtet.
Das koordinierte System der Sozialen Sicherheit garantiert den Grenzgängern die Absicherung bei Krankheit oder Arbeitsunfall oder regelt die Rentenansprüche für den Fall, dass der Arbeitnehmer seine berufliche Laufbahn in mehreren Staaten absolviert hat. Denn eines der wichtigsten Prinzipien, auf dem die EU basiert, ist das des „freien Personenverkehrs“, demzufolge die Unionsbürger sowie die Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes – Island, Liechtenstein und Norwegen – sowie der Schweiz das Recht haben, sich in diesen Staaten frei zu bewegen, niederzulassen und einer Arbeit nachzugehen.
Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er nicht nur das Recht hat, in einem anderen europäischen Staat zu arbeiten, sondern ebenso Anrecht auf Sozialleistungen hat.
Der freie Personenverkehr wäre ohne EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht möglich.
Diese Vorschriften basieren auf den Grundsätzen der Einheitlichkeit, der Gleichbehandlung, des Anrechnens früherer Versicherungs-, Beschäftigungs- und Aufenthaltszeiten und der Exportierbarkeit bestehender Ansprüche.
Sie garantieren, dass niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert. Für den Grenzgänger bedeutet dies, dass er nicht schlechter gestellt werden darf als eine Person, die in ihrem Wohnland arbeitet.
Auf Grundlage der beschriebenen Vorschriften sind Grenzgänger demnach anspruchsberechtigt in Bezug auf Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Altersrente.
Im aktualisierten „Leitfaden für Grenzgänger“ erfahren Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien, welche Schritte bei Antritt einer Arbeitsstelle in Deutschland zu unternehmen sind und worauf bei Krankheit, Arbeitsunfall oder Eintritt in das Rentenalter zu achten ist.
Während individuelle Situationen immer auch einer individuellen Betrachtung und Begleitung bedürfen – für die die Grenzgänger-Experten der beteiligten Partner auf Anfrage natürlich gerne zur Verfügung stehen – stellt der „Leitfaden für Grenzgänger“ einen idealen Einstieg in die Materie dar. Grenzgänger und Interessierte können in den Zweigstellen der Partner ein kostenloses Druckexemplar beantragen oder die PDF-Fassung auf den Webseiten der Partner herunterladen: ckk-mc.be/grenzgaenger, diecsc.be, aok.de.
(red/um)

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