Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Zivilgericht Brüssel den belgischen Staat im Prozess gegen die Métis-Kinder freigesprochen. Fünf Frauen hatten Belgien wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Zwischen 1948 und 1961 wurden viele Métis von Kolonialbeamten verschleppt. Oft zwangen sie die Mütter mit Gewalt, sich von ihrem Kind zu verabschieden und die Kinder wurden in Waisenhäusern oder Missionsstationen untergebracht. Nach Ansicht des Richters handelt es sich dabei nicht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Fall sei zudem verjährt.
Die fünf Frauen haben gegen dieses Urteil nun Berufung eingelegt. Der Fall ist auch für den Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses zur Untersuchung der kolonialen Vergangenheit Belgiens von Interesse. Eine der Anwältinnen der fünf Métis, Michèle Hirsch, wird am Montag vor der Kommission angehört, die sich inzwischen mit der Wiedergutmachung der Fehler aus der Kolonialzeit befasst hat. Im Dezember plädierte sie vor Gericht für eine Entschädigung.
Im Jahr 2018 entschuldigte sich Charles Michel, als Premierminister, im Namen des belgischen Staates bei den Métis in Kongo, Ruanda und Burundi. (belga/ag)

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