Unternehmen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet, wenn die Steueraufsichtsbehörde im Rahmen von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung Zugang zu den Räumlichkeiten und Servern des Unternehmens verlangt.
Unternehmen droht Zwangsgeld bei Behinderung von Steuerkontrollen
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