Unkalkulierbare Lieferzeiten

<p>Promotoren können die Preissteigerung durch Materialkosten nicht beliebig auf den vertraglich vereinbarten Preis für ein Haus oder ein Appartement „draufpacken“.</p>
Promotoren können die Preissteigerung durch Materialkosten nicht beliebig auf den vertraglich vereinbarten Preis für ein Haus oder ein Appartement „draufpacken“.

Schwarz auf Weiß nachzulesen… Im renommierten Handelsblatt fand sich vor kurzem eine Zahl, die die Baubranche aufgeschreckt hat. Demnach verzeichnete Deutschland (in Belgien dürfte es kaum anders sein) bei Baumaterialien, hierunter besonders Holz und Stahl, den stärksten Preisanstieg seit dem Jahre… 1949. Also seit Beginn der statistischen Erfassung mit Gründung der Bundesrepublik.

Preissteigerungen, die in den nächsten Monaten eine Fortsetzung erfahren dürften. Denn der russische Überfall auf die Ukraine hat innerhalb der letzten vier Wochen die Angst um fehlende Rohstoffe und mangelnde Energiezufuhr in ungeahnte Höhen getrieben. Und mit der Angst unweigerlich ebenfalls die Preise.

Das Problem sind aber nicht allein die Steigerungen, sondern ebenso die Wartezeiten, die in vielen Betrieben derzeit bis zu drei Wochen auf den gängigen Termin- und Lieferplan ausmachen. Verzögerungen, die in einem Drittel der Fälle in Belgiens Baubranche auf mehr als vier Wochen ansteigen. Womit der gesamte Markt zwangsläufig in Schieflage gerät - und besonders Großinvestoren, etwa bei Residenzen, die Verfügbarkeit der Appartements „umbuchen“ müssen.

Ein Problem, das in diesen Monaten vor allem die Bautätigkeit an der belgischen Küste hemmt, wo der Boom des letzten Jahres, also nach der Pandemie, durch die unkalkulierbaren Lieferzeiten spürbar ins Stocken gerät. Ganz zu schweigen von der Preisentwicklung, die die eigene Marge deutlich schrumpfen lässt.

Denn der Käufer eines Appartements zahlt den vereinbarten Preis - und keineswegs einen Zuschlag, weil die Baumaterialien teurer und die Wartezeiten länger werden. Im Gegenteil: Er könnte gar Regress fordern, wenn sein Haus oder seine Wohnung nicht zum vertraglich zugesicherten Termin bezugsfertig ist. Jedenfalls ist eine Klausel über eine Preisrevision wegen Materialverteuerung in Verträgen über Kauf oder Bau bisher längst nicht überall verankert. Freilich mit der Folge, dass die künftigen Preiskalkulationen für Bauten gleichwelcher Art faktisch von Beginn an höher angesetzt werden - zu Lasten des Endkunden.

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