Wenn man mit der Arbeit einer öffentlichen Behörde oder Einrichtung unzufrieden ist, kann man sich beschweren: Um die Möglichkeiten dafür auszuweiten, hat das Parlament der DG (PDG) am Montag einstimmig neue Bestimmungen verabschiedet. Zentrale Anlaufstelle ist zunächst die Verbraucherschutzzentrale (VSZ). Danach sind die Behörden aufgefordert, mit einer Beschwerde richtig und transparent umzugehen.
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