Wird Föderalregierung Arbeitslose stärker besteuern?

<p>Wird Föderalregierung Arbeitslose stärker besteuern?</p>

Kapitel 3 des Gesetzentwurfs, der an diesem Mittwoch in zweiter Lesung im Finanzausschuss der Kammer behandelt wird, sieht „eine Änderung der Steuererleichterungen für Arbeitslosengeld“ vor. Derzeit ist die Arbeitslosenunterstützung bis zu einem Betrag von 20.221,96 Euro (Steuerjahr 2021) steuerfrei. Dagegen sind Renten und andere Ersatzleistungen nur bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 16.170 Euro von der Steuer befreit. Die Gesetzesvorlage zielt unter anderem darauf ab, allen Empfängern von Ersatzleistungen – Arbeitslosen, Kranken, Rentnern usw. – denselben steuerfreien Betrag zu gewähren. Die vorgeschlagene Änderung würde ab dem Steuerjahr 2023 gelten, d. h. für Zulagen, die 2022 bezogen werden. Demnach würde die Steuerbefreiung für Arbeitslose auf einen Höchstbetrag von 16.170 Euro (statt 20.221 Euro) angewendet werden, was nach Angaben der Oppositionspartei PTB zu einer zusätzlichen Besteuerung von 1.978 Euro führen würde. (gz)

Kommentare

Kommentar verfassen