„Grauzone“ für Deliveroo-Kuriere soll bald beendet sein

<p>Deliveroo-Kurier</p>
Deliveroo-Kurier | Foto: belga

Seit dem Aufkommen von Diensten wie Deliveroo (2015) und Uber (2014) sind die Tausenden von Fahrradkurieren und Taxifahrern in vielen belgischen Städten ein vertrauter Anblick. Aber ebenso lange ist ihr Status Gegenstand von Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten: Sind sie selbständig oder sollten sie als Arbeitnehmer betrachtet werden? Mit dem am vergangenen Dienstag vorgestellten Deal über eine Arbeitsmarktreform schuf die Föderalregierung einen Rahmen für diese Plattformarbeiter. Sie schlägt drei zusätzliche Kriterien für die Bestimmung ihres Status vor und zielt somit darauf ab, der „Grauzone“, in der sich viele dieser Mitarbeiter derzeit befinden, ein Ende zu setzen, erklärte Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne (PS). Zusammen mit der obligatorischen Unfallversicherung für Kuriere soll dies die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie verbessern.

Die Föderalregierung stützt sich für die neuen Regeln auf einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission von Dezember 2021 (mit fünf Kriterien), wartet aber nicht die europäische Zustimmung ab, die noch aussteht. Vor allem die sozialistischen Regierungsparteien wollten schneller vorankommen. Belgien werde auf diese Weise zu einem „Vorreiter“ in Europa, meinte Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit).

Genau wie im Vorschlag der EU-Kommission will unser Land eine widerlegbare Vermutung für die Beschäftigung von Plattformarbeitern einführen. Wenn deren Beziehung zur Online-Plattform mindestens drei der insgesamt acht neuen Kriterien (oder mindestens zwei der fünf von der Kommission vorgeschlagenen Bedingungen) erfüllt, besteht fortan ein sog. Autoritätsverhältnis zwischen der Plattform und dem Arbeitnehmer, und er oder sie gilt automatisch als Arbeitnehmer. Plattformen wie Uber und Deliveroo können dies anfechten, aber die Beweislast liegt bei ihnen: Sie müssen nachweisen, dass diese Beziehung nicht besteht.

Die Regierung will also die Beweislast umkehren. Uber & Co. arbeiten seit Jahren bevorzugt mit Selbstständigen, weil diese flexibel eingesetzt werden können – sprich: nur bei Bedarf – und weil sie Sozial- und Arbeitgeberbeiträge einsparen. Und auch eine Mehrheit der Plattformmitarbeiter gibt an, dass sie unabhängig und flexibel arbeiten wollen. Kuriere oder Fahrer, die dennoch der Meinung waren, dass sie als Arbeitnehmer zu betrachten seien (und daher zusätzlichen Sozialschutz oder Urlaubs- und Rentenleistungen erhalten sollten), mussten vor Gericht beweisen, dass sie das auch tatsächlich Arbeitnehmer waren. Dies führte zu jahrelangen Gerichtsverfahren, bei denen die europäischen Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen.

Da viele Essenslieferanten oder Uber-Fahrer heute als Selbstständige arbeiten, die pro Lieferung oder Fahrt bezahlt werden, ist ihr Einkommen unsicher und sie bauen keine sozialen Rechte wie Urlaub und Rente auf. Auch können sie nicht mit einem Schutz bei Krankheit oder Unfall rechnen. Sie arbeiten daher zuweilen unter prekären Bedingungen und sind anfällig für Ausbeutung.

Nach der neuen Verordnung können die Plattformen weiterhin mit Selbstständigen zusammenarbeiten, sofern sie u. a. genügend Freiheit haben, ihre Preise selbst festzulegen. Scheinselbstständigkeit müsse unterbunden werden, sagt die Regierung. „Algorithmen treten zunehmend an die Stelle der traditionellen Manager“, so Vandenbroucke. „Aber diese Autoritätsbeziehung bleibt manchmal verschleiert. Nicht der Schein zählt, sondern die Realität dessen, was ein solcher Algorithmus tut.“ (gz)

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