Das Kammerplenum hat einstimmig, bei zehn Enthaltungen, einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Sexarbeiter(inne)n bestimmte Rechte einräumt. Der Text aus der Feder von Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne (PS) sieht vor, dass die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags nicht gegen Personen geltend gemacht werden kann, die sich prostituieren.
Fensterprostitution in Brüssel
| Foto: Photo News
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