Wie die Föderalregierung bereits im vergangenen Jahr angekündigt hatte, plant Belgien, illegal in Land gekommene Gegenstände an den Kongo zurückzugeben. „Alles, was illegitim erworben wurde, gehört uns nicht. Punkt“, hatte der Staatssekretär für Wissenschaftspolitik, Thomas Dermine (PS), im vergangenen Sommer in einem Interview klargestellt. Wenig später stellte er dann einen „systematischen Ansatz“ der Provenienzforschung afrikanischer Objekte vor, um daraus die richtigen Schlüsse hinsichtlich einer möglichen Rückführung in den Kongo zu ziehen.
Vor diesem Hintergrund trafen am Donnerstag Regierungschef Alexander De Croo (Open VLD), der kongolesische Premierminister Jean-Michel Sama Lukonde und Staatssekretär Dermine im AfrikaMuseum zusammen, um feierlich die Übergabe eines Inventars über etwa 85.000 kongolesische Objekte in die Hände der Demokratischen Republik Kongo zu offizialisieren.
Die darin aufgeführten Objekte stammen allesamt aus der Zeit von 1885 bis 1960, der Zeit, in der Belgien die Demokratische Republik Kongo beherrschte. Dazu gehören Statuen, Gebrauchsutensilien, Masken, Trophäen und andere Gegenstände. Insgesamt umfasst der Bestand 70 Prozent der gesamten Sammlung des AfrikaMuseums.
Stärkung der Beziehungen unter den beiden Ländern im Fokus.
Das Museum geht davon aus, dass der Großteil des Inventars auf legale Art und Weise ins Land gelangt ist. Über einen wesentlichen Teil gibt es derzeit nur wenige oder gar keine Informationen. Eine ganze Reihe von Objekten wurde jedoch definitiv illegal erworben, so viel steht fest. Dies gilt zum Beispiel für die Nkisi-Nkonde-Statue, die Ende 1878 aus der kongolesischen Region Boma geraubt wurde. Es stellt sich nun die Frage, ob die Statue zurückgegeben werden soll und an wen. Die genauen Abläufe sind in solchen Fällen nicht immer klar. Sollen die Objekte der kongolesischen Regierung, den Erben des rechtmäßigen Besitzers, einem bestimmten Museum im Kongo oder anderen Dritten übergeben werden. Auch diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Provenienzforschung.
Umso mehr gilt die offizielle Übergabe des Inventars durch Premierminister Alexander De Croo (Open VLD) und Staatssekretär Dermine als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Beziehungen zwischen Belgien und dem Kongo. „Es gibt eine Reihe von Kunstwerken, die aufgrund von Diebstahl oder Gewalt hierhergekommen sind. Wir sollten uns nicht scheuen, dieser Geschichte ins Auge zu sehen“, sagte Premierminister De Croo. „Wenn die Nachfrage besteht, die Kunstwerke zurückzubringen, und wenn es auf die richtige Art und Weise getan werden kann, dann sollten wir es tun. Wir wollen diese Untersuchung in aller Transparenz durchführen. Je mehr wir reden, desto mehr können wir zusammenarbeiten“, so der Regierungschef.
Der kongolesische Premierminister Jean-Michel Sama Lukonde hob seinerseits die Bedeutung der Überführung der Objekte in den Vordergrund. Es sei ein „historischen Moment“ und „ein besonders wichtiger Schritt“, erklärte er. Die Objekte seien eben „nicht nur ein Zeichen für die historische Verbindung zwischen Belgien und dem Kongo, sondern auch für eine solide Beziehung in der Zukunft“.
In den kommenden Monaten wird die Föderalregierung ein Kooperationsabkommen mit dem Kongo ausarbeiten, um die Modalitäten einer möglichen Restitution zu erörtern. Es wird ein Ausschuss eingesetzt, der sich mit den Übertragungen befasst. Es ist noch nicht klar, wer diesem Gremium angehören wird. Aber es ist beabsichtigt, dieses paritätisch, mit ebenso vielen Personen aus Belgien wie aus dem Kongo, zu besetzen. Wie am Donnerstag bekannt wurde, stellt der Staatssekretär in den nächsten vier Jahren 2,4 Millionen Euro bereit, um die Forschung rund um die (Kunst-)Objekte zu beschleunigen.
Das gesamte Inventar soll zudem der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und auf der Website des AfrikaMuseums veröffentlicht werden. Bis Ende des Jahres sollen die diesbezüglichen Vorbereitungen abgeschlossen sein. Die derzeitige Bestandsaufnahme betrifft nur die Demokratische Republik Kongo. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine ähnliche Operation in Zukunft für Ruanda und Burundi, ebenfalls zwei ehemalige Kolonien Belgiens, durchgeführt wird. (belga/svm)
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