Das Recht auf Ausklinken

<p>Zahlreiche ungelesene Mails und Nachrichten sowie verpasste Anrufe auf einem Smartphone. Das Recht auf Unerreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit ist wohl nicht für alle Jobs sinnvoll.</p>
Zahlreiche ungelesene Mails und Nachrichten sowie verpasste Anrufe auf einem Smartphone. Das Recht auf Unerreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit ist wohl nicht für alle Jobs sinnvoll. | Foto: dpa

Das Recht auf Unerreichbarkeit ist das Recht, auf Telefongespräche oder E-Mails, die außerhalb der Arbeitszeiten eingehen, nicht reagieren zu müssen. Mit anderen Worten: Ein Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass seine Mitarbeiter jederzeit verfügbar sind. Konkret darf er sie außerhalb der Arbeitszeit nur in „außergewöhnlichen Fällen“ kontaktieren. Und es darf keine negativen Folgen für den Arbeitnehmer haben, wenn dieser vor oder nach der Arbeit, am Wochenende oder im Urlaub nicht ans Handy geht oder E-Mails nicht beantwortet.

Das Recht auf Unerreichbarkeit ist nicht neu und wurde von der Föderalregierung bereits mehrfach vorgeschlagen. So hatte der damalige Arbeitsminister Kris Peeters (CD&V) bereits im Jahr 2017 Arbeitgebern und Gewerkschaften die Möglichkeit gegeben, dies zu erörtern. Und 2018 forderte die Regierung die Arbeitgeber auf, gemeinsam mit dem Präventionsdienst darüber nachzudenken. Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Petra De Sutter (Groen), führe das Recht Anfang dieses Jahres für föderale Beamte gesetzlich ein. Seit dem 1. Februar dürfen diese nur noch außerhalb der Arbeitszeit kontaktiert werden, wenn „außergewöhnliche und unvorhergesehene Umstände ein Handeln erfordern, das nicht bis zur nächsten Arbeitsperiode warten kann“. Diese Ausnahmen werden nach Absprache festgelegt.

Unternehmen können eine solche Regelung natürlich auch eigenhändig einführen. Die Supermarktketten Colruyt und Lidl haben zum Beispiel eine eigene Politik, die es unmöglich macht, Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit mit E-Mails zu bombardieren. Im Ausland haben bereits mehrere Länder das Recht auf Ausklinken in ihr Arbeitsrecht aufgenommen. Beispiele hierfür sind Frankreich, Italien und Spanien. Das Europäische Parlament forderte Anfang 2021, dass es als Grundrecht anerkannt werden sollte.

Das Recht, Handy und Laptop am Ende des Arbeitstages beiseite zu legen, ist für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Work-Life-Balance) notwendig. In ihrem „Arbeitsdeal“ weist die Regierung darauf hin, dass wir „mehr denn je über eine Vielzahl von Kanälen“ miteinander kommunizieren und dass „viele Arbeitnehmer auch abends, an Wochenenden oder in den Ferien regelmäßig kontaktiert werden“. Dadurch verschwimme die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben, was schädliche Folgen wie Stress und Burn-out hat, heißt es in dem Pressetext. Das Recht auf Unerreichbarkeit „soll den Druck, den viele Arbeitnehmer am Arbeitsplatz empfinden, mindern“.

Laut Ministerin De Sutter ist die Möglichkeit, sich körperlich und geistig von der Arbeit zu lösen, auch mit „positiven Auswirkungen auf das Wohlbefinden wie bessere Konzentration, bessere Erholung und ein höheres nachhaltiges Energieniveau“ verbunden. Nach Ansicht von Frank Van Massenhove, dem ehemaligen Vorsitzenden des föderalen Sozialministeriums, ist es jedoch für Unternehmen, die nicht im Schichtbetrieb oder von 9 bis 17 Uhr arbeiten, nicht sinnvoll. Er sieht auch Nachteile in dem System. „Es ist möglich, dass ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit sehr konzentriert arbeiten möchte und dann wegen des Unerreichbarkeitsrechts ständig mit E-Mails und WhatsApp-Nachrichten bombardiert wird“, sagt er im flämischen Rundfunk. Seiner Meinung nach sollten die Unternehmen mehr darüber nachdenken, welche Nachrichten gesendet werden und ob sie notwendig sind, anstatt festzulegen, wann sie geschickt werden dürfen. (gz)

In unserem Land wird es kein allgemeines Offline-Gesetz geben, das die genauen Regeln für das Recht auf Unerreichbarkeit festlegt. Die Föderalregierung überlässt es den Unternehmen selbst, in Absprache mit den Gewerkschaften Vereinbarungen zu treffen und diese in Tarifverträgen festzulegen. „Die Regierung liefert das Menü, und die Unternehmen müssen nur noch kochen“, sagt der Sprecher von Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne (PS). Wohl wird gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Unternehmen mit 20 Beschäftigten dieses Recht respektieren und seine Mitarbeiter darüber informieren muss, dass von ihnen nicht erwartet wird, dass sie außerhalb der Arbeitszeit Nachrichten lesen oder beantworten.

Ob das Recht eingehalten wird, soll in erster Linie von den Sozialpartnern im Unternehmen kontrolliert werden. Nach Angaben des Sprechers von Minister Dermagne wird es keine besonderen Sanktionen geben, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter auch nach Feierabend kontaktieren. (vrt/gz)

Kommentare

Kommentar verfassen