Nach 60 Jahren eine Lösung für Geburtsurkunde von „Mischlingskindern“

<p>Gerichtsverhandlung im Oktober 2021: Fünf im ehemaligen Belgisch-Kongo geborene Frauen verklagten Belgien, weil sie als Kinder ihren Müttern weggenommen worden waren.</p>
Gerichtsverhandlung im Oktober 2021: Fünf im ehemaligen Belgisch-Kongo geborene Frauen verklagten Belgien, weil sie als Kinder ihren Müttern weggenommen worden waren. | Foto: belga

Es ist eines der dunklen Kapitel in der belgischen Kolonialzeit: In den 1940er und 1950er Jahren wurden in Belgisch-Kongo und im damaligen Ruanda-Urundi, dem belgischen Mandatsgebiet, das die heutigen Staaten Ruanda und Burundi umfasste, zahlreiche „Mischlingskinder“ ihren kongolesischen Müttern weggenommen und in Pflegefamilien und Heimen untergebracht. Nach Angaben eines belgischen Betroffenenverbandes gingen in diesen drei Ländern zwischen 14.000 und 20.000 Kinder aus Verbindungen von Kolonialisten mit einheimischen Frauen hervor. Der belgische Staat billigte jedoch keine Beziehungen von Kolonialisten zu afrikanischen Frauen und war der Meinung, dass eine afrikanische Mutter kein Kind europäischer Herkunft großziehen könne. Die Kinder wuchsen demnach auf, ohne zu wissen, wer ihre Eltern wirklich waren, und hatten häufig weder eine Geburtsurkunde noch einen Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit. Aus dem Bericht der Kongo-Kommission vom letzten Herbst ist zu entnehmen, dass die von der Kolonialverwaltung ausgestellten Geburtsurkunden manchmal nicht akzeptiert oder absichtlich gefälscht wurden.

2019 entschuldigte sich der damalige Regierungschef Charles Michel (MR) im Namen Belgiens für die „Ungerechtigkeiten und das Leid“, das diese Kinder erfahren hatten. 2020 verklagten fünf unter ihnen den belgischen Staat. Die 70- bis 74-jährigen Frauen warfen Belgien „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor. „Das waren Kindesentführungen, die vom belgischen Staat organisiert und mit Hilfe der Kirche durchgeführt wurden“, kritisierten die Klägerinnen die Praxis, „Mischlingskinder“ in katholische Heime unterzubringen. Ziel sei es gewesen, „diese Kinder vor dem Hintergrund einer strengen Rassentrennung von jeglichem Einfluss der Mutter zu befreien“. Die Frauen warfen dem belgischen Staat zudem vor, sie nach der Unabhängigkeit des Kongos „im Stich gelassen“ zu haben. Dadurch seien sie dem Risiko von Gewalt und sexuellem Missbrauch ausgesetzt gewesen. Die Frauen forderten eine Entschädigung von je 50.000 Euro. Der Staat kam aber ungeschoren davon, weil die Fakten verjährt waren.

Nach Angaben des Kabinetts von Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) wurde nun eine Lösung erarbeitet. Am 10. Februar hat das Kollegium der Generalprokuratoren diesbezüglich ein neues Rundschreiben gutgeheißen: Es betrachtet die Vernichtung oder das Fehlen einer Geburtsurkunde als eine Angelegenheit der öffentlichen Ordnung, da sie in die Zuständigkeit der damaligen kolonialen Exekutive fällt. Dadurch könne die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit an ein Familiengericht weiterleiten und die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Die Betroffenen müssen nicht den Weg über ein Gericht gehen und diesbezügliche Verfahrenskosten trage. „Dies ist wichtig, denn es liegt nicht in der Verantwortung des einzelnen Mischlings, dass seine Geburtsurkunde fehlt“, so das Kabinett.

„Mischlinge sind Landsleute, genau wie du und ich. Ihr Kampf ist gerechtfertigt. Es ist unfassbar, was die Kolonialmacht ihnen damals angetan hat. Diese Menschen wurden als Gefahr angesehen und stigmatisiert... Der belgische Staat ist für das Fehlen von Geburtsurkunden verantwortlich und muss dieses Problem lösen“, so Van Quickenborne. „Wir haben jetzt eine neue Lösung ausgearbeitet, bei der der belgische Staat über die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für die Beschaffung fehlender Geburtsurkunden übernimmt.“

Die Vertreter der Gemeinschaft von Mischlingen sind mit dem ausgearbeiteten Verfahren zufrieden. „Wir sind zufrieden, dass Minister Van Quickenborne eine humane Lösung für die fehlenden Geburtsurkunden der belgischen Mischlinge aus der Kolonialzeit gefunden hat“, sagt François Milliex, Präsident der „Association Résolution-Métis“ (ARM). „Und dies nach 60 Jahren und vier Jahre nach der einstimmigen Resolution in der Kammer. Je früher dies in die Praxis umgesetzt wird, desto besser.“ (gz/vrt)

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