Das Corona-Barometer ist in Kraft getreten: Es gilt der Code „Rot“

<p>Die Mitglieder des Konzertierungsausschusses haben am vergangenen Freitag beschlossen, das Corona-Barometer einzuführen.</p>
Die Mitglieder des Konzertierungsausschusses haben am vergangenen Freitag beschlossen, das Corona-Barometer einzuführen. | Foto: belga

Code „Rot“, die dritte und höchste Stufe des Barometers, bedeutet, dass weiterhin ein hohes Risiko für eine Überlastung des Gesundheitswesens besteht. Nichtsdestotrotz gelten künftig lockere Corona-Schutzmaßnahmen. So sind seither öffentliche Veranstaltungen wie Theateraufführungen und Fußballspiele vor Zuschauern sowohl drinnen als auch draußen wieder erlaubt.

Bei Veranstaltungen ist ab 50 Personen innen und 100 draußen die Nutzung des Covid Safe Tickets (CST) vorgeschrieben. Hochzeitsfeiern und Begräbnisse sind erlaubt, Nachtclubs bleiben aber geschlossen.

Außerdem dürfen wieder diverse Innenfreizeitaktivitäten geöffnet werden, unter anderem Innenspielplätze, Tierparks und Zoos, Kasinos, Bowlingbahnen, Billard-, Snooker- und Dartsäle können wieder Gäste empfangen.

Im Hotel- und Gaststättengewerbe gilt ab sofort eine neue Sperrstunde: Sie wurde von 23 Uhr auf Mitternacht erhöht. Das Tragen von Masken bleibt aber weiterhin Pflicht, genau wie der Einsatz des CST. Die Regeln, dass maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen und dass es verboten ist, im Stehen zu konsumieren, bleiben auch in Kraft.

Organisierte Gruppenaktivitäten wie Jugendbewegungen und Vereinsleben sind mit einer maximalen Kapazität von 80 Personen drinnen und 200 Personen draußen erlaubt. Ab einer Personenanzahl von 50 kann optional das CST verlangt werden. Der Sport auf nicht-professioneller Ebene ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Aktivitäten mit Übernachtungen sind derweil wieder gestattet. (calü)

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