Am 19. November 2021 gab die Regierung De Croo mit großem Pomp bekannt, dass sie sich auf eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal geeinigt habe. Demnach sollten die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenheimen ab dem 1. Januar drei Monate Zeit haben, um sich impfen zu lassen, und ab dem 1. April würde jeder, der die Impfung verweigert, entlassen oder für sechs Monate ohne Bezüge und Leistungen suspendiert. Fast ein Monat ist vergangen, nachdem die Impfpflicht in Kraft treten sollte, doch getan sich noch nichts: Das Gesetz wurde immer noch nicht im Parlament verabschiedet, und die Krankenhäuser haben daher auch keine Maßnahmen für ihr Pflegepersonal ergriffen.
Ein Blick zurück: Nachdem der Gesetzentwurf aus der Feder von Vandenbrouckevom Ministerrat der Föderalregierung in erster Lesung angenommen worden war, gab der Staatsrat am 24. Dezember ein vorläufiges und Anfang Januar ein definitives Gutachten ab. Und das fiel durchweg positiv aus: Das höchste Verwaltungsgericht hatte keine prinzipiellen Bedenken gegen eine Impfpflicht für Pflegekräfte. Nach seiner Ansicht ist sie „notwendig“ und „verhältnismäßig“ und dient dem Schutz der Gesundheit sowohl der Patienten als auch des Pflegepersonals. Der Rat bat aber auch um eine bessere Begründung, warum das Personal, das nicht unter den Pflegestatus fällt, aber ebenfalls mit Patienten oder Altenheimbewohnern in Kontakt kommt, nicht in das Gesetz einbezogen wird. Dies gilt beispielsweise für Reinigungs-, Küchen- und Empfangspersonal sowie für Freiwillige und Praktikanten, für die eine Pflichtimpfung beispielsweise über das Gesetz zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz eingeführt werden könnte.
Um diesen Bemerkungen des Staatsrates Genüge zu tun, nahm der föderale Gesundheitsminister einige Verdeutlichungen an seiner Gesetzesvorlage vor, die er alsdann erneut dem Kernkabinett im Rahmen einer zweiten Lesung präsentierte. Und dort liegt der Entwurf seitdem. Der Text konnte noch nicht ausführlich besprochen werden, „da immer wieder was dazwischen gekommen ist“, sagt uns auf Anfrage Jan Eyckmans, Sprecher von Vandenbroucke. In den letzten Tagen und Wochen hatten Themen wie die möglichen Maßnahmen gegen die hohen Energierechnungen (Senkung der MwSt.) stets Vorrang auf der Tagesordnung. „Nach dem Kernkabinett, wo die Impfpflicht in Kürze zur Sprache kommen dürfte, muss der angepasste Gesetzentwurf noch grünes Licht vom vollständigen Ministerrat erhalten, bevor er an die Abgeordnetenkammer zur Debatte und definitiven Abstimmung weitergeleitet wird“, erläutert Eyckmans.
Durch diese Verzögerung werden das (rückwirkende) Inkrafttreten am 1. Januar und die dreimonatige Übergangsphase bis 31. März (mit Strafen ab dem 1. April) wohl nicht mehr eingehalten werden können. Der Staatsrat fordert in seinem Gutachten, dass der Zeitraum zwischen der Ankündigung und der Verpflichtung ausreichend lang sein sollte, dass noch nicht geimpfte Pflegekräfte genug Zeit haben, um sich impfen zu lassen.
„Eine konkrete Terminierung gibt es noch nicht“, so der Sprecher des Ministers. Und im Parlament gibt es keine Garantie dafür, dass die Mehrheit gegen die Opposition stimmt, da mehrere Abgeordnete der Vivaldi-Koalition bereits ihre Missbilligung gegenüber der Impfpflicht für das Pflegepersonal zum Ausdruck gebracht haben. Für die PS beispielsweise kann von einer Impfpflicht im Gesundheitswesen keine Rede sein, wenn sie nicht auch für die übrige Bevölkerung gilt.
Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ist derzeit Gegenstand einer parlamentarischen Debatte, die bis Ostern abgeschlossen sein soll. Erst am vergangenen Mittwoch fanden hierzu die ersten Expertenanhörungen statt. Für Jan Eyckmans kann die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal durchaus mit in diese Debatte aufgenommen werden, aber „die Schlussfolgerung, dass sie zu Gunsten der Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung bereits begraben wurde, ist verfrüht“. „Die laufende Debatte im Gesundheitsausschuss ist eine gute Sache und sowohl für die Parlamentarier als auch die Öffentlichkeit“, so der Sprecher“. „In der Frage der Impfpflicht für das Gesundheitspersonal aber ist die Motivierung eine andere, da die Pflegekräfte in Kontakt mit gefährdeten Patienten oder älteren Menschen stehen. Hier geht es um eine qualitätsvolle Versorgung.“
Solange das Gesetz über eine Impfpflicht nicht verabschiedet ist, warten die Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime ab. Sie wollen den Karren nicht vor die Ochsen spannen und bereits eine Nulltoleranz gegenüber ungeimpftem Pflegepersonal anwenden. Erstens kennen die Spitäler den Impfstatus ihres Personals nicht, da dieser der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, auch wenn sie einen ungefähren Überblick über den Anteil des geimpften Personals haben dürften. Zweitens würden sie sich wohl selbst in den Fuß schießen, wenn sie mitten in der Omikron-Welle derartige Maßnahmen ergreifen würden, zumal der Personalausfall (durch Quarantäne) auch in den Krankenhäusern und Seniorenheimen immer spürbarer wird.
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