Aus Berichten des Koordinierungsorgans für die Bedrohungsanalyse (OCAD), und der Staatssicherheit geht hervor, dass Abdallah Ouahbour als „Hassprediger“ mit einem hohen Bedrohungsgrad einzustufen ist. Im vergangenen Jahr leitete die Einwanderungsbehörde das Verfahren zur Abschiebung des Mannes aus Maaseik (Provinz Limburg) ein. Der Mann ist verheiratet und hat minderjährige Kinder.
Ouahbour gilt als ausgewiesener Kenner des islamischen Radikalismus.
Dennoch war die Einwanderungsbehörde der Ansicht, dass die „Gefahr für die nationale Sicherheit höher zu bewerten ist als die Interessen der Kinder“. Im Juni 2021 gab der für Asyl und Migration zuständige Staatssekretär Sammy Mahdi (CD&V) grünes Licht für die Ausweisung des 48-jährigen Ouahbour, der die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzt, aber in Belgien geboren wurde und hier seit 1990 lebt.
Ouahbour gilt als ausgewiesener Kenner des islamischen Radikalismus. Als Mitglied der Maaseik-Gruppe – laut Einwanderungsbehörde ist er die „führende Figur“ – wurde er zusammen mit einigen seiner Gesinnungsgenossen (darunter Khalid Bouloudo) wegen Terrorismus verurteilt. Die Gruppe galt als logistische Zelle der Islamischen Kampfgruppe Marokkos (GICM). Es handelt sich um eine dem Al-Qaida nahestehende dschihadistische Terrororganisation. Diese Organisation war für die Anschläge in Casablanca (2003) und Madrid (2004) mit insgesamt 250 Toten verantwortlich. Ouahbour wurde verurteilt und verbrachte sieben Jahre im Gefängnis. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde er im Jahr 2010 vorzeitig aus der Haft entlassen.
Nach Ansicht des EU-Gerichts habe sich das Urteil auf Informationen aus Marokko gestützt. Diese seien vermutlich unter Folter zusammengetragen worden.
Es folgte ein langwieriger Gerichtsstreit, der erst 2020 vor dem Berufungsgericht in Charleroi ein Ende nahm. Der Appellationshof erklärte den Fall für unzulässig und sprach von einem „irreparablen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren“. Daraufhin erhielt Ouahbour für die unrechtmäßig erfolgte Inhaftierung eine staatliche Entschädigung.
Wie die Zeitung „De Standaard“ am Donnerstag berichtete, sollen die Jahre im Gefängnis Ouahbour allerdings nicht zur Einsicht gebracht haben. Angaben der Einwanderungsbehörde zufolge habe er sich zu keinem Zeitpunkt von seiner extremistischen Ideologie distanziert.
Er habe weiterhin Kontakte zu salafistischen Netzwerken im In- und Ausland unterhalten. Es seien aber schließlich seine Predigten in der Moschee im niederländischen Geleen gewesen, die die niederländischen Behörden alarmiert hätten.
Dem OCAD zufolge habe er eine negative Einstellung gegenüber der westlichen Gesellschaft und dem belgischen Staatssystem gehabt. Er habe geheime Treffen für seine Anhänger in den belgischen Ardennen organisiert. Man vermutete auch, dass er als Unterstützer von Khalid Bouloudo syrische Kämpfer rekrutierte. In einem der letzten Berichte verdächtigte ihn die Staatssicherheit, dass er den IS moralisch und finanziell unterstützt hat.
Schließlich wurde die Ausweisung Ouahbours besiegelt, der sich der Betroffene bisher aber erfolgreich widersetzen konnte. Er begründet seine Weigerung mit einem posttraumatischen Syndrom, unter dem er seit seinen Jahren im Gefängnis leidet. Außerdem befürchtet er, in Marokko verhaftet zu werden. Nach den Anschlägen in Casablanca hatte das Land erfolglos um eine Auslieferung gebeten.
Die gegen Ouahbour erhobenen Vorwürfe sind zu allgemein und zu vage.
Seit Monaten widersetzt sich der Rat für Ausländerfragen immer wieder der von Staatssekretär Mahdi befürworteten Ausweisung von Abdallah Ouahbour. Nach Ansicht dieses Gremiums liefern die Berichte von OCAD und der Staatssicherheit keine solide Grundlage für eine Abschiebung.
Die gegen Ouahbour erhobenen Vorwürfe seien zu allgemein und zu vage. Außerdem sollte der Staatssicherheitsdienst seine Erklärungen konkreter formulieren, indem er zum Beispiel angibt, was genau in den Hasspredigten gesagt wurde.
Außerdem kritisiert der Rat, dass die Analysen im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen Terrorismus durchgeführt worden seien, was nicht korrekt sei.
Laut Zeitungsangaben sind die Beziehungen zwischen der Staatssicherheit und dem Rat für Ausländerrecht schon seit einiger Zeit gestört. Dies soll u. a. zu Vorwürfen der „aktivistischen Gerichtsbarkeit“ geführt haben.
Das Grundproblem bestehe aber nach wie vor darin, dass die Richter keinen Zugang zu den geheimen Sicherheitsakten haben.
Staatssekretär Mahdi sei sich dieser Lücke bewusst und wolle sie schließen. Kritiker stellen sich die Frage, wie Sammy Mahdi das bewerkstelligen will. Laut „De Standaard“ prüfe die Einwanderungsbehörde deshalb, ob sie eine Kassationsbeschwerde einlegen oder eine neue Ausweisung vorbereiten solle. (um)
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