Corona-Barometer soll für Horeca, Events und Jugend gelten

<p>CO2-Messgerät in einer Gaststätte.</p>
CO2-Messgerät in einer Gaststätte. | Foto: Photo News

Ein (noch nicht definitiver) Entwurf eines solchen Stufenplans liegt nach Angaben der Zeitung „Le Soir“ vor. Demnach gilt er, wie bereits berichtet, nur für wenige Sektoren: öffentliche Veranstaltungen (Sport, Kultur und andere) mit mehr als 50 Personen, das Hotel- und Gaststättengewerbe (einschließlich Nachtleben, Hochzeiten, Empfänge,...) und Jugendaktivitäten. Er sieht drei Risikostufen (grün, gelb und rot) mit entsprechenden Maßnahmen vor. Sie werden anhand einer Reihe von Kriterien für die Schwere der Epidemie, über die noch verhandelt wird, festgelegt. Es wird sich hauptsächlich um epidemiologische Kriterien handeln, wobei die Belegung von Betten auf den Intensivstationen eine wichtige Rolle spielt. Weitere Kriterien psychosozialer Art können hinzukommen. Die für jede Stufe vorgesehenen Maßnahmen werden nicht automatisch angewendet, sondern müssen von einem Konzertierungsausschuss entschieden werden.

Auffallend: Dem Entwurf des Barometers zufolge ist keine allgemeine Schließung des Hotel- und Gaststättengewerbes mehr vorgesehen, wenn die Kunden sitzen. In der roten Phase hingegen kann eine Sperrstunde vorgesehen werden. Und: Jugendaktivitäten können auch in der roten Phase nicht mehr vollständig verboten werden.

Einige Beispiele von möglichen Maßnahmen je nach Sektor und Risikostufe:

1. Horeca: Wenn die Gäste sitzen und sich ruhig verhalten, wird, in Phase Grün, lediglich ein Mundschutz (FFP2) für gefährdete Personen empfohlen. Es ist möglich, im Stehen zu konsumieren. In der orangefarbenen Phase wird das CST verlangt und ein Mundschutz ist für das Personal Pflicht. Der CO2-Standard wird auf 900 ppm festgelegt. An einem Tisch dürfen höchstens acht Personen sitzen. Es ist weiterhin möglich, im Stehen zu konsumieren. Rote Phase: CST- und Maskenpflicht für alle, Sperrstunde um 23 Uhr und maximal sechs Personen pro Tisch. Kein Verzehr im Stehen.

Das Barometer sieht auch spezielle Regeln für Indoor-Veranstaltungen mit aktivem Publikum (Diskotheken, Hochzeiten usw.): u.a. obligatorisches CST in der grünen Phase, Kapazitätsbeschränkung in der Phase Orange, Verbot bei Rot. Auch gibt es Regeln für statische Außenaktivitäten.

2. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen: Bei sog. statischen Innenveranstaltungen mit einem sitzenden Publikum soll in der grünen Phase die FFP2-Maske lediglich für gefährdete Personen angeordnet werden können. In der Phase Orange ist das Covid Safe Ticket erforderlich, sobald mindestens 50 Personen im Publikum sitzen. Der Mundschutz ist obligatorisch. Außerdem wird die Kapazität auf 60 % reduziert. In der roten Phase können zudem Sperrzeiten vorgeschrieben werden. Die Kapazität wird auf 50 % reduziert. Bei Innenveranstaltungen mit dynamischem Publikum, z. B. ein Stehkonzert, gelten die gleichen Regeln, nur dass solche Events in der Phase Rot verboten sind. Spezielle Regeln gelten für statische und dynamische Veranstaltungen im Freien.

3. Jugendaktivitäten: Für Indoor-Aktivitäten gibt es in der grünen Phase keine verbindlichen Maßnahmen. Bei Orange sollte man so viel wie möglich nach draußen gehen. In der roten Phase muss ein Selbsttest durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Außerdem ist ein Mundschutz Pflicht. Im Freien: Keine einschränkenden Maßnahmen in Phase Grün oder Orange. In der roten Phase sind nicht mehr als 50 Personen erlaubt. (gz)

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