Eine viel höhere monatliche Vorauszahlung oder eine saftige Jahresrechnung?

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Vorab die Zahlen. Nach Angaben der Verbraucherorganisation Test-Achats beläuft sich die Jahresrechnung bei einem durchschnittlichen Strom- und Gasverbrauch auf insgesamt etwa 5.500 Euro. Bei Strom steigt die durchschnittliche Jahresrechnung diesen Monat auf 1.170 Euro für die wenigen Festtarife, die man noch auf dem Markt finden kann. Das ist doppelt so viel wie der Betrag, den ein Verbraucher im Oktober bezahlte. „Den gleichen Betrag können Sie für variable Verträge erwarten“, heißt es bei Test-Achats. Wenn man die Netzgebühren und andere Abgaben mit einbezieht, beläuft sich die Jahresrechnung auf etwa 1.800 Euro - fast doppelt so hoch wie im Januar 2020. Bei Erdgas ist die Situation noch haarsträubender: Die Rekordpreise von November 2021 sind laut Test-Achats um weitere 30 % gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 23.260 kWh zahlt man mit einem Festpreisvertrag nicht weniger als 3.200 Euro. Rechnet man die Abgaben hinzu, beläuft sich die Jahresrechnung auf etwa 3.700 Euro.

Es gibt verschiedenen Arten von Rechnungen für Strom und Gas: Die Vorschuss- oder Abschlagsrechnung wird im Allgemeinen monatlich verschickt und ermöglicht es dem Kunden, die Bezahlung seines Jahresverbrauchs aufzuteilen. Die Rechnung zur Regularisierung oder Jahresrechnung wird mindestens einmal pro Jahr verschickt. Sie dient dazu, die Differenz zwischen den Beträgen, die Sie bereits über Ihre Vorschussrechnung bezahlt haben, und dem Betrag, den Sie für Ihre Energieversorgung schulden – ein Betrag, der auf Grundlage der Daten Ihres tatsächlichen Verbrauchs berechnet wird – auszugleichen.

Die extrem stark gestiegenen Energiepreise auf den Großhandelsmärkten in den letzten Monaten des Jahres 2021 haben erhebliche Auswirkungen auf die Jahresrechnungen vieler Haushalte. Traditionell wird in dieser Zeit ein Großteil der Zählerstände für den Gas- und Stromverbrauch abgelesen, woraufhin in den folgenden Wochen die Regularisierung für den Gas- und Stromverbrauch mit der Post verschickt wird. Zur Praxis der Energieversorger gehört es, die monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlung so zu berechnen, dass der Kunde bei der Jahresrechnung nicht zu viel bezahlen muss. Einige Energieversorger geben die Preisexplosion an die Kunden weiter und erhöhen die verbleibenden Vorauszahlungen stark. Dadurch vermeidet der Verbraucher eine hohe Nachzahlung.

Bei einer Erhöhung des Vorschusses sind die Versorger verpflichtet, die Berechnungsmethode zu erläutern und diese Entscheidung zu begründen. Die Verbrauchervereinbarung für den Energiemarkt sagt nicht eindeutig, ob die Verbraucher das Recht haben, eine solche Erhöhung abzulehnen. Die Vorgehensweise der Energieversorger ist unterschiedlich. Die einen schlagen ihren Kunden, die einen Vertrag mit variablem Tarif haben, eine Anpassung der Vorauszahlung vor. „Der Verbraucher ist der beste Richter seiner finanziellen Fähigkeiten und kann stets den Vorschuss senken“, heißt es bei Test-Achats. „Er sollte sich jedoch bewusst sein, dass er letztendlich nicht um die Begleichung seines Gesamtverbrauchs herumkommen werden.“ Andere Energieversorger passen den Vorschuss selbst an. Für die Kunden ist es nicht immer evident, den Betrag, den der Energieversorger in Zukunft berechnen will, online zu ändern. In solchen Fällen bleibt kaum eine andere Wahl, als einem wesentlich höheren Abschlag zuzustimmen. Bei Test-Achats hofft man auf ein Gesetz, das derzeit erarbeitet wird und das das Recht vorsieht, eine einseitige Erhöhung der Vorauszahlung abzulehnen.

Wer in diesen Tagen seinen Energievertrag verlängert oder einen neuen Liefervertrag abschließt, wird wahrscheinlich eine hohe monatliche oder vierteljährliche Vorschussrechnung für den Rest des Jahres erhalten, vor allem, wenn er sich jetzt für einen Festpreisvertrag entscheidet. Für diejenigen, die Erdgas oder Strom zu einem variablen Tarif verbrauchen, ist es praktisch unmöglich vorauszusagen, wie hoch ihre Energierechnung in diesem Jahr ausfallen wird. Energieexperten haben jedoch große Vorbehalte gegen die Art und Weise, wie die Energieversorger die Vorauszahlung für diese Kundengruppe berechnen.

In Zusammenhang mit der Option eines Anbieterwechsels empfiehlt Test-Achats: Wer einen Festpreisvertrag von vor dem vierten Quartal 2021 hat, sollten nichts unternehmen, da die Preise heute viel höher sind. Wer einen Vertrag mit variablem Tarif hat, der mit der Preisentwicklung Schritt hält, sollte sich damit abfinden.

Verbraucherschützer betonen immer wieder, wie wichtig es ist, Anbieter und Preise zu vergleichen. Aber das ist nicht so einfach, vor allem nicht bei variablen Tarifen (monatliche oder vierteljährliche Anpassung). Und obwohl feste Tarife in unserem Land sehr verbreitet sind, ist es laut Test-Achats nicht ratsam, die aktuellen Tarife für einen längeren Zeitraum festzusetzen. Das Angebot an festen Tarifen wurde erheblich reduziert, viele Versorger bieten sie nicht mehr an (siehe GE vom 10. Januar). (gz)

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