Der Hintergrund: Die Verpflichtung zur Telearbeit von drei oder vier Tagen pro Woche soll den Kontakt zwischen den Arbeitnehmern und damit das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 begrenzen. Bislang ist Telearbeit nur empfohlen.
Vorschlag: Verpflichtende Telearbeit an drei oder vier Tagen pro Woche
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