Gericht bittet zur Kasse: Falschparken in Kelmis kostet 1.130 Euro

<p>Gericht bittet zur Kasse: Falschparken in Kelmis kostet 1.130 Euro</p>
Illustrationsfoto: David Hagemann

Über das, was der Angeklagte in diesem Schreiben notiert hatte, lässt sich nicht mehr sagen, da weder der Prokurator des Königs noch die Rechtsanwältin der Zivilpartei im Rahmen der Verhandlung die entsprechenden Worte in den Mund nehmen wollten.

Offenbar war der Automat defekt und der Betroffene hatte es versäumt, die Parkscheibe zu nutzen, wie es das Regelwerk in solchen Fällen vorsieht. Auf dieses hatte die Beamtin ihn höflich hingewiesen, die Prozedur erläutert. Das Gericht verhängte nun die geforderte Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.

Hinzu kommen die Nebenkosten wie die Zahlung in verschiedene Fonds oder die Prozesskostenvergütung von insgesamt 273,30 Euro. Den moralischen Schaden für die Ordnungshüterin bezifferte das Gericht auf 200 Euro (zuzüglich der gesetzlichen Zinsen). Außerdem müssen ihr Verfahrenskosten von 260 Euro gezahlt werden.

Ihr Rechtsbeistand hatte einen moralischen Schaden von 1.500 Euro sowie eine Prozesskostenentschädigung in Höhe von 520 Euro aufgerufen. Die Kosten für das Tagesticket lagen bei 15 Euro. Das korrekte Anbringen der blauen Scheibe hätte keine Kosten zur Folge gehabt.

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment