In den Wohn- und Pflegezentren der DG haben die ersten Bewohner eine dritte Impfung erhalten

<p>In den nächsten Tagen versendet das Ministerium die Einladungen für die Personen zwischen 65 und 84 Jahren.</p>
In den nächsten Tagen versendet das Ministerium die Einladungen für die Personen zwischen 65 und 84 Jahren. | Foto: David Hagemann

Die Möglichkeit, dass Personen ab 65 Jahren eine Zusatzdosis erhalten, wurde von der Interministeriellen Konferenz (IMK) der Gesundheitsminister Mitte September geschaffen. Nach Ansicht des Hohen Rates für Gesundheit und der IMK ist dieses Angebot vonnöten, weil aufgrund einer weniger wirksamen Grundimmunität dieser Personengruppe das Risiko höher ist, einen schweren Krankheitsverlauf zu erfahren bzw. im Krankenhaus behandelt zu werden oder sogar zu versterben. Ähnlich verhält es sich mit älteren Patienten und Bewohnern von Einrichtungen des betreuten Wohnens, Tagespflegeeinrichtungen,psychogeriatrischen Diensten und psychiatrischen Pflegeheimen.

Darüber hinaus hat die IMK beschlossen, alle Personen (einschließlich der Unter-65-Jährigen) mit Down-Syndrom zu der Gruppe der immungeschwächten Personen hinzuzufügen. Studien zeigen nämlich, dass auch bei ihnen die Immunreaktion begrenzter ist.

Demnach können in der DG nicht nur alle Bewohner und Bewohnerinnen eines Wohn- und Pflegezentrums eine dritte Impfdosis erhalten und damit neue Antikörper gegen das Virus bilden. Das Angebot gilt auch für alle Bewohner und Bewohnerinnen des Psychiatrischen Pflegeheims in St.Vith sowie der Wohnheime für Menschen mit einer Beeinträchtigung in Lommersweiler und Eupen (Königin-Fabiola-Haus).

Parallel zu den Impfungen für diese Personenkreise werden in der DG alle Menschen ab 65 Jahren für eine Zusatzdosis im Rahmen der Basisimpfung in eines der beiden DG-Impfzentren eingeladen. Dies erfolgt dem Alter nach. Den Anfang haben bereits die über 85-Jährigen gemacht. In den nächsten Tagen versendet das Ministerium die Einladungen für die Personen zwischen 65 und 84 Jahren.

Wie Antonios Antoniadis mitteilt, wird mit einem mRNA-Impfstoff (derzeit Pfizer/Biontec oder Moderna) geimpft, weil wissenschaftliche Daten zeigen würden, dass dieser Wirkstoff bei Senioren und Immungeschwächten die Immunantwort verbessere. Die empfohlene Frist zwischen einer Zweitimpfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff beziehungsweise einer Injektion mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff und der Zusatzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff liegt bei vier Monaten. Im Falle von zwei vorangegangenen Injektionen mit dem Pfizer/Biontec- oder Moderna-Impfstoff wird eine Frist von sechs Monaten zwischen der Zweit- und der Zusatzimpfung empfohlen. Die Corona-Schutzimpfung kann mit einer Impfung gegen die saisonale Grippe kombiniert werden. Nach Angaben des DG-Ministers bestehe nicht die Gefahr größerer Nebenwirkungen oder einer geringeren Wirksamkeit eines der beiden Impfstoffe.

Für den Rest der Bevölkerung, die zweimal geimpft ist, zeigen aktuelle wissenschaftliche Studien, dass ihr Schutz vor Krankenhausaufenthalten und schweren Erkrankungen bisher ausreichend hoch ist. Deshalb ist für die Menschen unter 65 Jahren eine Zusatzdosis vorerst nicht notwendig, so Antoniadis. Laufende Studien werden allerdings vom Hohen Rat für Gesundheit, der Impf-Taskforce und dem IMK der Gesundheitsminister kontinuierlich überwacht. (red/calü)

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