Internationale Studierende und Dozenten, die im Ausland mit einem von der Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden, werden gebeten, die erforderlichen Nachweise vorzulegen, sodass die Impfungen in der Datenbank Vaccinnet hinterlegt werden können.
Wer nicht, nur unvollständig oder mit einem von der EMA nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurde, muss die geltenden Quarantäne- und PCR-Testvorschriften einhalten und kann sich dann (erneut) impfen lassen. Diese Impfung wird dann in Vaccinnet eingegeben, wodurch eine digitale EU-Impfbescheinigung erstellt wird.
Die Impfung findet entweder in einem Impfzentrum statt oder (z.B. nach der Schließung eines Zentrums) durch die Bildungseinrichtungen selbst (z.B. in Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus). Da die derzeitigen Impfzentren noch bis Mitte Oktober geöffnet sind, kann die Gruppe der Studenten, die zu Beginn des Studienjahres in Belgien eintrifft, dort wahrscheinlich ein erstes Mal geimpft werden. (belga/sue)

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