Wie viele Schülerinnen und Schüler gibt es in der DG?
Die Gesamtschülerzahl liegt bei etwa 12.000: Zu Beginn des Schuljahres 2020-2021 gab es in der DG 2.455 Kinder im Kindergarten, 4.851 Schüler in der Primarschule und 4.534 Schüler in der Sekundarschule. Hinzu kommen 319 Schüler, die in einer Förderschule eingeschrieben waren, und 238 Studenten an der Hochschule. Außerdem gab es 27 Personen in der Krankenpflegeausbildung sowie 26 im Teilzeitunterricht. Derzeit zählt das Unterrichtswesen in der DG rund 2.400 Personalmitglieder.
Wann werden die Schülerzahlen erhoben?
Der wichtigste Stichtag für die Ermittlung der Schülerzahlen ist der 30. September (oder der letzte Schultag im Monat September). Die Schülerzahlen im September dienen als Grundlage, um sämtliche Statistiken zu erstellen – sowohl für den internen Gebrauch als auch die Informationen, die andere Institutionen (zum Beispiel die OECD) im Ministerium anfragen. Die Schülerzahlen machen eine genauere Analyse der Lage möglich: Wo kommen die Schüler her? Welche Nationalität haben sie? Welchen Religionsunterricht besuchen die Schüler? Welche Diplome wurden in den Sekundarschulen vergeben? Die im September ermittelten Schülerzahlen dienen ebenfalls dazu, die Beträge zu berechnen, die die Schulen an finanzieller Unterstützung erhalten, um sie funktionstüchtig zu erhalten.
Wie sieht das Schulsystem genau aus?
Jeder Schüler durchläuft den Kindergarten (im Normalfall drei Jahre), dann die Primarschule (im Normalfall sechs Jahre) und schließlich die Sekundarschule (im Normalfall sechs Jahre beziehungsweise sieben Jahre im berufsbildenden Unterricht). In der DG besteht allerdings nur eine eingeschränkte Möglichkeit Hochschulstudien zu absolvieren. Studenten werden zu Kindergärtnern, Primarschullehrern und Krankenpflegern ausgebildet. Um anderen Studiengängen zu folgen, müssen die Abiturienten sich ins Landesinnere (zum Beispiel an einer Universität in der Wallonie) oder ins Ausland begeben.
In der DG ist immer wieder die Rede von „Schulnetzen“. Was bedeutet das konkret?
Die DG unterscheidet drei Schulnetze: das freie subventionierte Unterrichtswesen (FSUW), das offizielle subventionierte Unterrichtswesen (OSUW) und das Gemeinschaftsunterrichtswesen (GUW). Bei den Schulen des sogenannten freien subventionierten Unterrichtswesens handelt es sich um privatrechtliche Schulen, die von Organisationen oder privaten Personen organisiert und von der DG subventioniert werden.
In diesem FSUW gibt es zurzeit einen Schulträger, der für folgende Einrichtungen verantwortlich ist: Pater-Damian Schule Eupen (Grundschule, Fördergrundschule und Sekundarschule); Bischöfliches Institut Büllingen (Sekundarschule); Freie Katholische Primarschule St.Vith (Grundschule); Bischöfliche Schule St.Vith (Sekundarschule); Technisches Institut St.Vith (Sekundarschule) sowie Institut Maria-Goretti St.Vith (Sekundarschule).
Die Schulen des sogenannten offiziellen subventionierten Unterrichtswesens (OSUW) sind öffentlich-rechtliche Schulen, die in der Regel von den Gemeinden organisiert und von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subventioniert werden. Im OSUW übernehmen die neun Gemeinden der DG die Trägerschaft der Primarschulen. Die überwiegende Mehrheit der Primarschulen in der DG ist in kommunaler Trägerschaft.
Bei den Schulen des sogenannten Gemeinschaftsunterrichtswesens (GUW) handelt es sich um öffentlich-rechtliche Schulen, die von der DG organisiert werden und Dotationen erhalten. Das GUW steht unter der Trägerschaft des Bildungsminister oder der Bildungsministerin (zurzeit handelt es sich dabei um Lydia Klinkenberg, ProDG).
Seiner Trägerschaft unterstehen drei Grundschulen (Königliches Athenäum St.Vith; Königliches Athenäum Eupen; Königliches Athenäum Kelmis); vier Sekundarschulen (Robert-Schuman-Institut Eupen; Königliches Athenäum St.Vith; Königliches Athenäum Eupen sowie César-Franck-Athenäum Kelmis) und eine Förderschule (Zentrum für Förderpädagogik (ZFP), Primar-und Sekundarabteilung Eupen; Zentrum für Förderpädagogik (ZFP), Primarabteilung St.Vith; Zentrum für Förderpädagogik (ZFP), Gemeinsame Grundschule Bütgenbach.
Die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (AHS) ist von ihrer Form her einzigartig in Belgien. Sie ist durch die Zusammenlegung der ehemaligen Hochschulen der drei Unterrichtsnetze entstanden und steht unter der Trägerschaft eines autonomen Verwaltungsrates.

Die Coronakrise ist noch nicht vorbei, allerdings werden mit dem Beginn des neuen Schuljahres einige Maßnahmen gelockert. Wie sieht es damit aus?
Alle Schülerinnen und Schüler werden ab dem 1. September Präsenzunterricht erhalten. Außerdem wird die Maskenpflicht gelockert. Für Kindergartenkinder und Primarschüler gilt keine Maskenpflicht auf dem Schulgelände. Für Sekundarschüler gilt in den Innenräumen allerdings Maskenpflicht. Wenn die Schülerinnen und Schüler in der Klasse Platz genommen haben, kann die Maske abgelegt werden. Außerhalb des Klassenzimmers (Flure etc.) oder bei Bewegung im Klassenzimmer müssen innen Masken getragen werden. Auf dem Pausenhof und im Sportunterricht besteht dagegen keine Maskenpflicht. Für Eltern gilt in der Schule Maskenpflicht. Vor der Schule müssen Masken getragen werden, wenn der Mindestabstand (1,5 Meter) nicht eingehalten wird.
Was ist mit außerschulischen Aktivitäten?
Außerschulische Aktivitäten sind gemäß der jeweils geltenden Sektoren Kultur, Sport oder Jugend wieder erlaubt. Auch die Mensen sind geöffnet, sodass ein Kind mittags dort eine Mahlzeit einnehmen kann. Bildungsministerin Lydia Klinkenberg hat weiter mitgeteilt, dass auf Empfehlung der Gesundheitsexperten der Zugang von
Und wie geht es weiter?
Ihr Ziel bleibe es auch weiterhin, durchgehend Präsenzunterricht gewährleisten zu können, schreibt Bildungsministerin Lydia Klinkenberg. „Damit dies möglich sein wird, ist jedoch in den kommenden Wochen und Monaten trotz zahlreicher Lockerungen Vorsicht geboten. Das Virus zirkuliert weiter unter uns“, so die Ministerin. Die genannten Maßnahmen gelten vorerst nur bis Ende September 2021 und würden vor Ende des Monats erneut mit den Gesundheitsexperten evaluiert, so Klinkenberg. „Danach wird entschieden, ob im Oktober gegebenenfalls weitere Lockerungen möglich sein werden. Bei der Evaluierung spielt auch die Entwicklung der Impfquote – und insbesondere die der 12-17-Jährigen – eine entscheidende Rolle.“ Bis Ende 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler eine Unterrichtsbefreiung, um sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Welche Schulen wird Bildungsministerin Lydia Klinkenberg zum Schulstart besuchen?
Anlässlich des ersten Schultages wird Lydia Klinkenberg zwei Grundschulen besuchen, und zwar die Pater-Damian-Grundschule in Eupen und die Gemeinsame Grundschule in Bütgenbach. (sc)
(Quelle: Bildungsserver)

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