Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes galt als das Herzstück der umstrittenen Reformen des polnischen Justizsystems der nationalkonservativen PiS-Regierung. Die Kammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unbotmäßige Entscheidungen zu maßregeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Juli geurteilt, dass die Disziplinarkammer gegen EU-Recht verstoße, weil sie „nicht alle Garantien für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit“ biete. Zugleich setzte der EuGH Polen eine Frist bis Mitte August, um die Entscheidung umzusetzen. Ansonsten hätten Strafzahlungen gedroht.
Im Gespräch mit PAP verteidigte Kaczynski zunächst die umstrittene Justizreform gegen Vorwürfe aus der EU und wies das Urteil zurück. „Ich erkenne solche Urteile nicht an“, betonte der Vizepremier am Samstag. Der EU-Gerichtshof überschreite seine Kompetenzen, indem er sich in nationale Hoheitsrechte einmische. Er räume dann jedoch ein, die Disziplinkammer sollte nach den weiteren Plänen des polnischen Justizministeriums ohnehin aufgelöst werden. Das habe man schon vor dem EuGH-Urteil diskutiert, erklärte Kaczynski.
Zuvor hatte bereits die Präsidentin des Obersten Gerichts in Polen, Malgorzata Manowska, die Disziplinarkammer von einigen Aufgaben entbunden. Der Kammer sollten demnach keine neuen Disziplinarverfahren von Richtern oder Staatsanwälten mehr übertragen werden, wie PAP am Freitag meldete. Die Europäische Union streitet seit Jahren mit Warschau über Justizreformen der nationalkonservativen Regierung. Die EU-Kommission hat bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

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