Drei Jahre Haft für Lütticher, Bewährungsstrafe für Komplizen
Justiz
Lesedauer: 4 min
Das Eupener Strafgericht hat in dieser Woche über einen Fall entschieden, bei dem es um Barabhebungen und Einkäufe mit gestohlenen Bankkarten von Senioren ging. Die beiden Angeklagten aus dem Lütticher Raum wurden für schuldig befunden, im Jahr 2020 rund 20 Bankkartendiebstähle zum Nachteil älterer Menschen in der gesamten Wallonie, so auch in Ostbelgien, begangen zu haben.
Die Angeklagten aus dem Lütticher Raum wurden für schuldig befunden, im Jahr 2020 rund 20 Bankkartendiebstähle zum Nachteil älterer Menschen begangen zu haben.
| Illustration: dpa
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