Zu den neuen Lockerungen, die auf Basis der föderalen Richtlinien von Sciensano und der Beschlüsse des Konzertierungsausschusses für die einzelnen Einrichtungen empfohlen würden, gehöre unter anderem die Aufhebung der Einschränkungen in der Mobilität der Bewohner innerhalb der Einrichtung. So könnten Aktivitäten individuell oder im Kollektiv organisiert werden. Außerdem dürfe das Prinzip der Kontaktblasen in den Wohnbereichen aufgehoben werden. „Für die Organisation von Aktivitäten, an denen Angehörige der Bewohner beteiligt sind, sind die föderalen Regelungen für organisierte Aktivitäten zu beachten. Diese finden unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregeln statt, und es gilt die Maskenpflicht“, teilte das Kabinett des Ministers mit. Ferner könnten seit Kurzem weitere externe Dienstleister (neben Friseuren und Fußpflegern nun u. a. auch Priester und Animatoren) ihre Tätigkeit innerhalb der Einrichtung – unter Einhaltung der jeweiligen Vorschriften – ausüben.
Und auch für die Besucher in den WPZS gebe es positive Nachrichten: Die Anzahl der erlaubten Gäste für die Heimbewohner richtet sich nun nach der Anzahl enger Kontakte, die für die Allgemeinbevölkerung vom Konzertierungsausschuss festgelegt werden (aktuell acht Personen, Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen). „Dabei können die Besuchspersonen alle 15 Tage wechseln. Es gilt weiterhin, dass die Gäste die üblichen Hygieneregeln beachten und für die Gesamtzeit des Aufenthaltes in den öffentlichen/gemeinschaftlichen Bereichen der Einrichtung eine chirurgische Maske tragen.“ Zu besonderen Anlässen seien mehr Personen für den Besuch zugelassen. „Wenn diese innen stattfinden, dann müssen die Anwesenden sitzen, die Sicherheitsabstände einhalten, die Hygieneregeln beachten und einen Mund- und Nasenschutz tragen.“
Empfohlen werde, dass der körperliche Kontakt zwischen dem Bewohner und den Besuchern unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt ist. Ebenfalls möchte der Minister zu Spaziergängen oder Aktivitäten im Freien auch außerhalb der Einrichtung ermuntern. Das könne auch im Beisein der Familien erfolgen. „Das Einkaufen außerhalb der WPZS ist ebenso gestattet, dies aber natürlich weiterhin unter der Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen. Eine Quarantäne für die Bewohner bei ihrer Rückkehr von solchen Ausflügen ist nicht notwendig. Es sei denn, sie bleiben länger als 48 Stunden fort. Dann wird für doppelt Geimpfte ein Schnelltest empfohlen. Für Personen, die einmal oder nicht geimpft sind, gilt eine zehntägige Quarantänezeit mit einem PCR-Test bei der Rückkehr, der nicht älter als 48 Stunden ist, und einem zweiten Test nach Tag sieben“, so der SP-Minister. Falls der zweite Test negativ ausfällt, entscheide der Koordinationsarzt der Einrichtung, ob die Quarantäne aufgehoben werden kann.
Doppelt geimpfte Bewohner werden indes bei einer Rückkehr aus dem Krankenhaus (mindestens eine Übernachtung, ansonsten Schnelltest empfohlen) oder bei einem Neueinzug (in Kombination mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist) von der Quarantäne befreit. Senioren, die ein- oder keinmal geimpft sind, müssen zehn Tage in Quarantäne und bei der Rückkehr bzw. Einzug sowie am siebten Tag einen PCR-Test ablegen. Fällt dieser negativ aus, kann auch hier der Koordinationsarzt der Einrichtung veranlassen, die Quarantäne aufzuheben. Ferner ist es bereits seit einiger Zeit für die Bewohner möglich, die Cafeteria aufzusuchen und ihre Mahlzeiten im Restaurant oder in den Gemeinschaftsräumen zu sich zu nehmen. Besucher sollten sich vorab über aktuelle Besuchsbedingungen erkundigen. (red/sc)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren