An der Hufengasse greifen neue Vorgaben: St.Nikolaus-Hospital lockert Besuchsregeln

<p>Für Besuche im Eupener Krankenhaus wurden die Regeln gelockert.</p>
Für Besuche im Eupener Krankenhaus wurden die Regeln gelockert. | Foto: GrenzEcho-Archiv

Ab sofort kann jeder Patient täglich einen Besuch auf seinem Zimmer empfangen – ab dem ersten Tag seines Aufenthaltes und für maximal eine Stunde. Allerdings ist eine vorherige Terminabsprache mit der Station auch weiterhin erforderlich. Außerdem sind Besuche auf die Zeit zwischen 15 und 18 Uhr beschränkt.

Weiterhin gelten darüber hinaus die üblichen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Handhygiene. Die „Kostbar“ bleibt weiterhin für Gäste geschlossen. Persönliche Gegenstände der Patienten dürfen vom Besuch mitgebracht werden, allerdings bittet die Krankenhausleitung darum, aus hygienischen Gründen auf Blumen- und Pflanzengrüße zu verzichten.

Der Zugang zum Krankenhaus ist werktags über den Haupteingang sowie den Eingang der Notaufnahme möglich – nachts, am Wochenende und feiertags erfolgt er ausschließlich über die Notaufnahme.

Für Kinder- und Entbindungsstation ist die Anwesenheit der Eltern bzw. des Vaters nun schon seit einiger Zeit erlaubt, und zwar rund um die Uhr. Neu ist, dass nun auch ein erwachsener Besuch außerhalb der Familienblase erfolgen kann. Auch Geschwisterkinder dürfen ab sofort wieder den Familienzuwachs auf der Entbindungsstation begrüßen, zu den gleichen Bedingungen, wie sie für alle übrigen Besuche gelten.

Die Lockerung der Besuchsregeln sei „eine lang erwartete Erleichterung, über die sich alle Beteiligten freuen“, teilt das Krankenhaus mit. Die Begleitung von Patienten ist auch weiterhin reglementiert. Angehörige werden gebeten, Rücksprache mit der jeweiligen Station zu halten. Das gilt auch für die Tagesklinik.

Zum Schutz der Gesundheit immungeschwächter Patienten sei es, so das Krankenhaus, zudem notwendig, dass die Begleitperson nachweislich vollständig geimpft ist (Nachweis muss vorgelegt werden). Übrigens: eine vollständige Impfung entbindet von der PCR-Testpflicht vor Operationen. Genießt ein Patient vollständigen Schutz, entfällt diese Testung für ihn. (red/sue)

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