„Urteil mit Signalwirkung“: Energieanbieter muss auf Deutsch kommunizieren

<p>Das aktuelle juristische Verfahren richtet sich Energieanbieter Eneco.</p>
Das aktuelle juristische Verfahren richtet sich Energieanbieter Eneco. | Illustration: Photo News

Angesichts zunehmender Beschwerden über die fehlende bzw. nicht ausreichende Berücksichtigung der deutschen Sprache im Kundendienst ließen DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) und die Verbraucherschutzzentrale im Dezember 2018 insgesamt neun in Ostbelgien tätigen Energieanbietern ein Protestschreiben zukommen. Dem vorangegangen waren gemeinsame Recherchen, die zu der Einschätzung geführt hätten, dass die betroffenen Energieversorger als private Einrichtungen öffentlichen Interesses gegen die belgische Sprachengesetzgebung verstoßen.

Nachdem die Rückmeldungen darauf entweder gar nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgt seien, wurde ein juristisches Verfahren in Form einer Klage in die Wege geleitet, die nun ganz aktuell im Falle des Energieanbieters Eneco zu einem Gerichtentscheid des Appellationshofes führte. Das Berufungsgericht folgte der Argumentation auf ostbelgischer Seite, sodass Eneco jetzt vier Monate Zeit hat, den Forderungen nachzukommen. Ist dies nicht der Fall, droht ein Zwangsgeld von 5.000 pro Verstoß und pro Monat.

Bei einer Online-Pressekonferenz am Dienstagmorgen sprach Ministerpräsident Oliver Paasch von einem Urteil „mit Signalwirkung“, „das wir mit in unseren Argumentationskoffer nehmen können“, wenn es weitere Gespräche in diesem Zusammenhang gebe – auch außerhalb des Energiesektors. René Kalfa, der Geschäftsführer der Verbraucherschutzzentrale, nannte das Urteil einen „Meilenstein“ und sprach davon, dass sich „David gegen Goliath“ durchgesetzt habe.

Juristisch vertreten wurde die Verbraucherschutzzentrale von Anwalt Rainer Palm von der St.Vither Kanzlei Zians & Haas. Er ging auf die Hintergründe der Sammeklage ein. Entschieden habe man sich für eine Unterlassungsklage gegen Eneco vor dem Unternehmensgericht Eupen, erläuterte Rainer Palm. Gegen die Entscheidung des Gerichts in Eupen ging Eneco in Berufung, doch der Appelationshof in Lüttich bestätigte am 27. Mai die Entscheidung in Eupen. (sc)

Später mehr dazu.

Kommentare

  • Was schlimmer ist, eneco wirbt damit, 100%-igen Ökostrom zu liefern. Das ist im Netz elektrotechnisch nicht möglich! Diese betrügerische Werbung scheint jedoch keinen zu interessieren.

  • Wann wird das denn mal bei Engie durchgestzt???? da gibt es nur Französisch und Niederländisch.

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