Am 10. Oktober 2016 war ein 42-jähriger Techniker bei Wartungsarbeiten von der Plattform des Sendemastes 30 Meter in die Tiefe gestürzt. Für den dreifachen Familienvater aus Metz (F) kam jede Hilfe zu spät.
Wie sich bei den Ermittlungen herausstellen sollte, bückte sich der Mann über ein Geländer, um ein Gerät auszuwechseln. Dabei gab das Geländer, an dem er seinen Sicherheitsgurt befestigt, nach.
Nach Auffassung des Arbeitsauditors tragen drei Parteien eine Mitschuld an dem Unfall. Die RTBF als Eigentümerin und Auftraggeberin der Arbeiten, ein niederländisches Unternehmen, das für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig war und die Schweißarbeiten an dem Geländer nicht kontrolliert hat, und der Arbeitgeber des Arbeiters, der angesichts der Risiken, die seine Angestellten eingehen mussten, vorsichtiger hätte sein müssen. „Einen Teleskopkran zu mieten, um die Arbeiten auszuführen, hätte weniger als 1.000 Euro gekostet“, betonte indes der Anwalt Jean-Luc Robert, der die Frau und die drei Kinder des Opfers vertritt.
Der Arbeitsauditor beantragte ein Bußgeld in Höhe von 18.000 Euro für jedes der drei Unternehmen. Für die Zivilparteien fordert deren Anwalt 25.000 Euro für jedes Kind und 15.000 Euro für die Mutter der Kinder.
Wie die Zeitung „L’Avenir du Luxembourg“ berichtet, schieben sich die angeklagten Unternehmen gegenseitig die Schuld zu bzw. behaupten, dass der Arbeiter selbst nicht die gebotene Vorsicht habe walten lassen. Das Urteil soll am 4. August verkündet werden. (arco/red)

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