Schon im Januar hatten die Verantwortlichen beschlossen, die Bedingungen, die wegen der Corona-Bestimmungen nicht erfüllt werden konnten, in diesem Jahr bei der Bezuschussung außer Acht zu lassen.
Michael Schmitt nutzte die Gelegenheit, noch einmal auf die soziale Bedeutung der Vereine aus den verschiedenen Bereichen hinzuweisen. Die klaren Kriterien zur Auszahlung der Funktionszuschüsse gebe dabei beiden Seiten Planungssicherheit.
Thema wird die Definition von „aktives Mitglied“ werden.
Insgesamt fließen 11.540 Euro an sieben Bibliotheken, 26.530 Euro an 22 Sportvereine, 21.785 Euro an 22 Amateurkunstvereinigungen, 4.430 Euro an sechs Karnevalsgesellschaften, 7.060 Euro an 30 Vereine anderer Art in der Gemeinde Büllingen und 1.475 an andere Vereine außerhalb der Gemeinde Büllingen (wie Stundenblume, Blindenhilfswerk, Geschichtsverein usw.) und 4.000 Euro an sieben Verkehrs- und Verschönerungsvereine bzw. Interessengemeinschaften.
Bürgermeister Friedhelm Wirtz kündigte an, dass man sich in der zuständigen Kommission künftig im Detail mit der Frage beschäftigen werde, wie ein „aktives Mitglied“ zu definieren sei, da die Deutschsprachige Gemeinschaft angekündigt hat, die Vereine mit einem Betrag zu unterstützen, der für jedes aktive Mitglied gezahlt wird. „Dazu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch einige Fragezeichen“, so Friedhelm Wirtz. (pf)

Kommentare
Kommentar verfassen