Büllingen: Neue Bestimmungen für die Landpacht

<p>In der Wallonischen Region dürfen Gärreste aus Biogasanlagen 0,5 Prozent Plastikrückstände enthalten. In der Gemeinde Büllingen ist dies komplett verboten.</p>
In der Wallonischen Region dürfen Gärreste aus Biogasanlagen 0,5 Prozent Plastikrückstände enthalten. In der Gemeinde Büllingen ist dies komplett verboten. | Illustrationsbild: dpa

Zum 1. Januar 2020 ist das neue Pachtgesetz in der Wallonischen Region in Kraft getreten. In allen ostbelgischen Gemeinden werden nun die Lastenhefte zur Landverpachtung mit diesen neuen Bestimmungen in Einklang gebracht.

In Büllingen hat sich eine Arbeitsgruppe - nach vorheriger Absprache mit den anderen Eifelgemeinden - intensiv mit diesem Thema beschäftigt. „Auch wenn dies in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates nicht immer ersichtlich ist: Wir haben sehr intensiv zu diesem Thema ausgetauscht“, erklärte Rainer Stoffels, warum dieses für die Gemeinde so wichtige Thema bei der Zusammenkunft am Donnerstagabend relativ schnell und ohne Diskussionen abgehakt werden konnte.

Erneut war ein Teil der Ratsmitglieder im Sitzungssaal des Rathauses präsent, der andere Teil per Videokonferenz zugeschaltet.

Doch zurück zum Pachtrecht: Schöffe Michael Schmitt erläuterte, dass bei der Landverpachtung künftig nach einem „klar strukturierten Punktesystem“ vorgegangen wird.

Alter der Bewerber oder Entfernung des Landes vom Hof werden berücksichtigt.

Dieses berücksichtigt beispielsweise das Alter der Bewerber oder die Entfernung der Ländereien vom Hof. Auch „Ausschlusskriterien“ sind vorgesehen, beispielsweise wenn der Landwirt Umweltverstöße begangen hat oder eine Maximalgrenze von gepachtetem Land überschritten hat. „Die Kriterien sind objektiv, transparent und nachvollziehbar“, fasste Rainer Stoffels zusammen.

In Sachen nachhaltige Bewirtschaftung geht die Gemeinde Büllingen sogar noch einen Schritt weiter als die Wallonische Region es vorsieht und verbietet die Ausfuhr von in Biogasanlagen produzierten Gärresten komplett. In der Wallonischen Region ist diese mit einem Anteil von 0,5 Prozent an Plastikresten erlaubt. „Niemand kann überprüfen, ob der Anteil der Rückstände 0,5 Prozent, 5 Prozent oder gar 10 Prozent beträgt“, lautete die Erklärung, warum man in Büllingen dann lieber gleich komplett davon absieht. Dies bedeute allerdings nicht, dass die Gemeinde einer nachhaltig geführten Biogasanlage negativ gegenüberstehe, im Gegenteil. „Wenn sich einige Landwirte zusammenschließen und eine Biogasanlage gründen, die zu 100 Prozent auf organischen Stoffen basiert, dann würden wir uns dem nicht verschließen“, fasste Rainer Stoffels die Diskussion in der Arbeitsgruppe zusammen. Generell werde man sich mit diesen Fragen nicht so früh beschäftigen müssen.

Bestimmungen gelten nur für neu verpachtete Flächen.

Die Bestimmungen gelten nur für neu verpachtete Flächen und wie Friedhelm Wirtz anmerkte, sei nicht damit zu rechnen, dass in nächster Zeit sehr viel Land zur Neuverpachtung an die Gemeinde zurückgegeben werde. „Die Zeiten sind vorbei“, so der Bürgermeister, der sich ebenfalls froh zeigte, dass dieses Thema nun durch die einheitliche Regelung vom Tisch sei. Immer wieder hätten frühere Gemeinderäte sich mit diesem Thema beschäftigen müssen - und nicht selten endeten diese Diskussionen in der Vergangenheit in einem Gerichtsprozess.

Kommentare

Kommentar verfassen