„Hassrede darf nicht ungestraft bleiben“

<p>Voorpost-Mitglieder mit dem besagten Transparent bei einer anderen Demo im Februar 2020.</p>
Voorpost-Mitglieder mit dem besagten Transparent bei einer anderen Demo im Februar 2020. | Foto: belga
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Kommentare

  • Jede Debatte über die Meinungsfreiheit ist eine Meinungsfreiheit-Einschränkungs-Debatte. Sonst müsste man diese nicht führen.

  • Was ist denn Hassrede, wenn ich gegen diese Islamisierung unserer Gesellschaft bin, wenn ich sage, so geht es nicjt weiter mit diesen ganzen Sozialflüchtlingen, sind das Hassreden, bin ich deshalb ein " Nazi " ? Nein, dann bin ich ein Mensch, der dieses System und wie alles läuft, kritisch hinter frage. Weil, so kann es nicht weiter gehen.

  • Einmal davon abgesehen, dass ich nicht glaube das dieses Urteil in Berufung bestehen bleibt, sollten in einer Demokratie die Alarmglocken läuten.

    Eine Frau mit Nikab oder Burka darstellen geht zu weit? Und Bilder von nackten Frauen? Wenn diese Banner in den Augen des Richters einen Aufruf zu Hass und Gewalt darstellen, wie ist es denn z.B. mit der Karikatur im heutigen GE. Da werden Staatsmänner, die „gewählten“ Führer von Millionen von Menschen, als Schweine dargestellt. Muss die Karikaturistin jetzt ins Gefängnis? Und was ist mit dem verantwortlichen Chef-Redakteur?

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3 Comments