Grünes Licht im Senat für erweitertes Wahlrecht für Ostbelgier

<p>Illustration: David Hagemann</p>
Illustration: David Hagemann

Für im Ausland lebende Belgier ist es bisher schon möglich, an den Föderalwahlen und an denen zum EU-Parlament teilzunehmen. Künftig soll dies auch für die Parlamente der Teilstaaten gelten, weshalb eine entsprechende Initiative auf föderaler Ebene angestoßen worden war. Im Juli 2020 hatte der Senat ein Sondergesetz zur Abänderung verschiedener Sondergesetze verabschiedet und an die Kammer überstellt, um das Wahlrecht der Auslandsbelgier entsprechend auszuweiten.

Das Problem aus Sicht der DG: Dieses Sondergesetz betrifft ausschließlich die Wahlen der Regional- und Gemeinschaftsparlamente, deren Grundlagen ebenso per Sondergesetz geregelt sind. Die Wahl zum PDG wird aber durch ein ordentliches Gesetz von 1990 organisiert. Die Deutschsprachige Gemeinschaft war also nicht betroffen oder „vergessen“ worden, wie sich Gemeinschaftssenator Alexander Miesen ausgedrückt hatte. Deshalb hatte er einen eigenen Gesetzesvorschlag eingereicht, um dies zu korrigieren. Dafür gab es am Freitag im Senat grünes Licht. Das Votum erfolgte einstimmig, lediglich die Mitglieder der PS-Fraktion enthielten sich, weil in ihren Augen die in Belgien lebenden Ausländer zu wenig berücksichtigt werden. Eine ähnliche Kritik hatte es auch im PDG gegeben, als dieses Anfang März Stellung zu der Initiative bezog.

Damit der Gesetzesvorschlag in Kraft treten kann, muss noch die Abgeordnetenkammer zustimmen. (sc)

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